zweitwohnung in der selben Stadt
Sich gar nicht zu melden, wird hier wohl niemand empfehlen.
Ein bisschen Kuddelmuddel ist das schon, wenn ein Mietvertrag unterschrieben wird, obwohl man nicht in der Wohnung wohnt. Damit habt Ihr klassischerweise zwei Wohnungen inne, (Verfügungsmacht dank Mietvertrag). Ob Ihr zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werdet hängt wesentlich von der Satzung des Ortes ab, in dem Ihr wohnt. Das kann nicht ohne Kenntnis der Ortssatzung beurteilt werden. Also ein Blick in die Satzung erleichtert hier die Rechtsfindung ungemein.
Mit der Steuerklassenwahl hat das erstmal nichts zu tun. Was sich wie rechnet, muss man für sich entscheiden. Naturgemäß kann man sich nicht überall nur die Rosinen raussuchen.
Gruß
Yvonne
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- zweitwohnung in der selben Stadt -
suzukibandit,
02.11.2007
- zweitwohnung in der selben Stadt - Yvonne Winkler, 03.11.2007