ZWS in Köln

Christian @, Mittwoch, 07.11.2007 (vor 6158 Tagen) @ Anna Maria Mrcela

Hallo Anna Maria,

Vorab: Entscheidend ist aus Kölner Sicht nur, wann Du dort mit Nebenwohnung gemeldet warst. In diesem Fall vom 1.1.2005 (Inkrafttreten der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung) bis 1.10.2005 (Datum der Abmeldung)

Auf das neue Schreiben (das Verhalten ist ja fast untypisch für Köln) würde ich nur antworten:
„Wie ich Ihnen 2005 bereits mitgeteilt hatte, handelte es sich bei meiner Nebenwohnung in Köln um ein Zimmer (ehemaliges „Kinderzimmer“) im Haushalt meiner Eltern, das ich gelegentlich nutzte, wenn ich die Fernuniversität Hagen besuchte. Das dürfte für Sie ausreichen, um feststellen zu können, dass ich mangels rechtlicher und tatsächlicher Verfügungsgewalt über dieses Zimmer keine Zweitwohnung innehaben konnte.
Da ich zu keinem Zeitpunkt Miete gezahlt habe und selbstverständlich auch kein Mietvertrag bestand, kann ich diesen weder vorlegen noch Angaben zur Miethöhe machen.“

Was dann passiert, bleibt abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kölner dann trotzdem einen Zweitwohnungsteuerbescheid erlassen. Es ist ja bald der 11.11. und dann beginnt wieder die närrische Zeit.

Noch Fragen

Gruß

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • ZWS in Köln - Anna Maria Mrcela, 06.11.2007 [*]
    • ZWS in Köln - Christian, 07.11.2007