HW untervermietet -> umwandeln in ZW?
» Meine Hauptwohnung (in Köln) ist möbliert untervermietet. D. h. ich kann die Wohnung nicht abmelden, weil ich dort immer noch Hauptmieter bin.
Des Meldegesetz in NRW regelt im Paragraphen 13:
[blockquote](2) Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.[/blockquote]
Du bist aus der Wohnung ausgezogen, du wohnst nicht mehr da - sondern jemand anders. Das da noch ggf. ein paar Möbel langern, ändert trotzdem nichts an der Tatsache. Und durch die Untermiete hast du nicht einmal die Schlüsselgewalt mehr. Also bist du verpflichtet, dich in Köln abzumelden (temporäre Abwesenheiten werden erst ab bestimmten Zeitspannen berücksichtigt - aber du gibst sie ja danach eh ab). Damit sollten sich auch Fragen zur Steuer erübrigen.
Übrigens: dein Untermieter sollte berücksichtigen, daß er sich ggf. anmelden muß.
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- HW untervermietet -> umwandeln in ZW? -
Julia,
09.11.2007
- HW untervermietet -> umwandeln in ZW? - René, 10.11.2007