Widerspruch

Yvonne Winkler @, Montag, 12.11.2007 (vor 6925 Tagen) @ Nils

So ein Widerspruchschreiben wird so und so nicht überzeugen. ;-)
Was in den Widerspruch hineinkommt hängt ab

1. von der persönlichen melderechtlichen Situation
2. Von der Satzung der Gemeinde, die die Steuer verlangt
3 davon, ob die Satzung an das Melderecht anknüpft oder ob es sich um die Überlinger Variante handelt

von den Argumenten, die man meint dagegen zu haben.

Gruß
Yvonne


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