ZWS auch bei Untervermietung?
» Hat diese Wohnung auch den Status einer Zweitwohnung>
Du wohnst da ja nicht drin und hast durch die Untermietung auch nicht das Schlüsselrecht. Das kannst du ja im Zweifelsfalls durch den (Unter-)Mietvertrag nachweisen. Derjenige, der dagegen drinne wohnt, könnte unter Umständen eine Zweitwohnung haben. Das ist aber dann nicht mehr dein Problem - mit Ausnahme der Regelung, daß dich die Stadt zu Auskunft für den (Unter-)Mieter zwingen kann ...
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- ZWS auch bei Untervermietung? -
Christoph,
13.11.2007
- ZWS auch bei Untervermietung? - René, 13.11.2007