ZWS in Hildesheim

René ⌂ @, Dienstag, 13.11.2007 (vor 5999 Tagen) @ marcus

» Ich bin Student in Hi und habe meinen Hauptwohnsitz ausserhalb. Ausserdem bin ich verheiratet und habe ein Kind.

Es gibt das Grundsatzurteil für Verheiratete, was du sicherlich schon gefunden hast.

Das Studium kann man durchaus einer Arbeitstätigkeit gleichsetzen - es dient schließlich primär der Einkommenserzielung, wenn in diesem Falle auch nachgelagert. Es kann aber auch sein, daß das ein Stadtkämmerer anders sieht - dann hilft nur der klassische Weg über Widerspruch und Klage...

Aber Anfang recht es ja, daß du das auf deiner Steuererklärung so darstellst, die Imma-Bescheinigung weist das Studium ja nach.


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