Zweitwohnsteuer Köln

RichardUwe @, Mittwoch, 14.11.2007 (vor 6417 Tagen)

Hallo,

habe ablehnenden Widerspruchsbescheid der Stadt Köln bekommen. Hier die Fakten:
- Lehrling (Erstausbildung) bis 06/2007 in Köln
- Heimfahrtskostenzuschuß (Ausbildungsbeihilfe der
Agentur f. Arbeit - deshalb Hautwohnsitz bei Eltern)
- Veranlagungszeitraum (Lehre) 1/2005 - 6/2007 dann sofort
Ummeldung mit Hauptwohnsitz nach Köln.
- bin finanziell nicht in der Lage die geforderten 607,00€
zu bezahlen (Eltern auch nicht - deshalb Ausbildungsbei-
hilfe!)

Frage: Wie und mit welcher Begründung ist Antrag auf Aus-
setzung der Vollziehung zu stellen>
Ist eventuelle Klage erfolgsversprechend>
Wie sieht es mit Prozeßkostenhilfe aus>
Was soll ich nur machen - bitte helft mir!

Liebe Grüße - Stef.

Zweitwohnsteuer Köln

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 15.11.2007 (vor 6416 Tagen) @ RichardUwe

Hallo Stef,

da bleibt nur die Klage, wenn Du was dagegen tun willst. Aussetzung der Vollziehung ist sinnlos.
Wenn jemand kein Geld hat, kann er PKH beantragen. Ob sie gewährt wird, hängt von dem voraussichtlichen Erfolg der Klage ab und da kommt es auf die Begründung an.

Antrag auf Erlass wegen Leistungsunfähigkeit bei der Stadt schon gestellt>

yw