News: Urteil: ZWS trotz Wohngeld

Yvonne Winkler @, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6606 Tagen) @ René

Hallo René,

Der Fall des
» Antragstellers liege nicht so, dass sich die Abgabeerhebung nach der
» Abgabeordnung ausnahmsweise als unbillig erweise. Allein die Tatsache,
» dass der Antragsteller von der Stadt ein monatliches Wohngeld von 26,00
» Euro erhalte, bedinge keine persönlichen Billigkeitsgründe in dem Sinne,
» dass er nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sei,
» die monatliche Steuer in Höhe von 23,00 Euro zu zahlen.

Die Begründung, wie sie aus der Pressemitteilung zu ersehen ist, überzeugt mich nicht. Das hört sich an, wie rechte Tasche, linke Tasche. Man müsste die Urteilsbegründung dazu lesen. Könnte man sich zur Not über poststelle@vgmz.jm.rlp.de besorgen, kostet aber Geld.

Mal abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob es noch anderweitig veröffentlicht wird.

Gruß
Yvonne


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