ZWS in München

Hannelore P., Trier, Montag, 19.11.2007 (vor 5995 Tagen)

Mein Ehemann wohnt aus beruflichen Gründen seit einigen Jahren in München. Dazu hat er eine Wohnung angemietet. Der Vermieter hat damals verlangt, dass wir beide den Mietvertrag unterschreiben (in München war man ja froh, wenn man überhaupt eine Wohnung bekam).

Seinerzeit ging ich davon aus, dass ich ebenso einen Nebenwohnsitz in München anmelden muss, obwohl unser Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Trier war und unser Leben auch ausschliesslich dort stattgefunden hat.

Mein Mann wird ja sicherlich von der ZWS befreit aber was passiert mit mir> Nachdem was man so liest, müsste ich meinen Meldestatus in München rückwirkend ändern bzw. ich hätte dort dann gar nicht gemeldet sein dürfen.
- Bin ich überhaupt ZWS-pflichtig bzw. darf man überhaupt einen Ehepartner besteuern, wenn der andere befreit wird (nach dem Motto, wir werden schon irgendwie an Euer Geld kommen)
- Macht eine rückwirkende Korrektur des Meldestatus (Abmeldung der Nebenwohnung) Sinn>
- Wie hoch sind solche Bußgelder, die man angeblich aufgrund einer solchen Ordnungswiedrigkeit zahlen muß>

Ich will vermeiden, dass es überhaupt erst einmal zum Steuerbescheid kommt. Wie gehe ich taktisch vor> Kann mir einer helfen>


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