ZWS bei Lebensgemeinschaft

ulrich @, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6891 Tagen)

Frage:
Die ZWS fällt ja nicht für Verheiratete an.
Weiß jemand, ob man als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" Chancen hat, dass ein Widerspruch erfolgreich ist, vielleicht auch mit dem Argument, dass eine Ehe in der Zukunft geplant ist:
Partnerin wohnt am Hauptwohnsitz, Partner ist im Mietvertrag eingetragen und hat eine Nebenwohnung am Arbeitsort, wo jetzt die ZWS erhoben werden soll.
Ulrich

ZWS bei Lebensgemeinschaft

_, Montag, 27.03.2006 (vor 6890 Tagen) @ ulrich

Sowas ähnliches hatten wir hier schon mal. Ich meine, dass du da keine Chancen hast, aber nutz doch sicherheitshalber mal die Suchfunktion.

ZWS bei Lebensgemeinschaft

René ⌂ @, Montag, 27.03.2006 (vor 6890 Tagen) @ _

» Sowas ähnliches hatten wir hier schon mal. Ich meine, dass du da keine
» Chancen hast, aber nutz doch sicherheitshalber mal die Suchfunktion.

die Diskussion auf politischem Parkett befindet sich [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=290]hier[/link], ansonsten auch das [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=279]hier[/link].

bytheway: als Nutzernamen sind auch Fantasienamen möglich, sie wirken auf jeden Fall schöner als Unterstriche, Punkte und Leerzeichen.

ZWS bei Lebensgemeinschaft

Sabine, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6803 Tagen) @ ulrich

» Frage:
» Die ZWS fällt ja nicht für Verheiratete an.
» Weiß jemand, ob man als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" Chancen hat, dass
» ein Widerspruch erfolgreich ist, vielleicht auch mit dem Argument, dass
» eine Ehe in der Zukunft geplant ist:
» Partnerin wohnt am Hauptwohnsitz, Partner ist im Mietvertrag eingetragen
» und hat eine Nebenwohnung am Arbeitsort, wo jetzt die ZWS erhoben werden
» soll.
» Ulrich

Ist zwar jetzt schon eine Weile her deine Frage, aber hier noch eine Ergänzung. Mein Lebensgefährte wohnt seit 1,5 Jahren in Mainz zur Untermiete,weil er keine Arbeit bekommt,wo wir gemeinsam unseren Hauptwohnsitz haben. Da er die "Wohnung"(Zimmer mit Kochnische, Gemeinschaftsdusche und -toilette) nur beruflich nutzt (Arbeit in Frankfurt), hatte er Einspruch eingelegt.
Heute kam die ehrenwerte Antwort der Stadt Mainz: weil wir nicht verheiratet sind, kommt eine Befreiung für ihn nicht in Betracht. Ich finde das eine Diskriminierung. Und dann noch eine nette kleine Erpressung: Er hat jetzt einen Monat Zeit, den Einspruch zurück zu nehmen, ansonsten wird er vom Stadtrechtsausschuss zurückgewiesen und er darf die Kosten des Verfahrens tragen. Unser Fazit: wir schauen uns nach einer Wohnung woanders um, einzige Möglichkeit dieser Abzocke zu entgehen.:-(

ZWS bei Lebensgemeinschaft

Christian @, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6803 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

vorab eine vielleicht bittere, aber unabänderliche Wahrheit zur Rechtslage:

[blockquote]Die Ehe im Sinne von Artikel 6 Abs 1 GG ist das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Diese - und nur diese - rechtliche Institution schützt Art. 6 Abs 1 GG - von der Eheschließung über das Eheleben bis zur Ehescheidung.
Die Ehe wird erst durch das Recht hervorgebracht und ist durch das Recht geschützt.

Von daher hat die Stadt Mainz in diesem Fall das Recht auf ihrer Seite. Der Widerspruch war damit von vorneherein aussichtslos und die Zurückweisung stellt keine Diskriminierung dar.

Auch die Fristsetzung für die Zurücknahme des Widerspruchs ist keine Erpressung, sondern allenfalls eine rechtliche Formalität.[/blockquote]

Ob der Bescheid der Stadt Mainz ansonsten rechtsfehlerfrei ist, kann ich nicht bewerten, da ich weder den Widerspruch noch den Bescheid kenne. Da aber die Städte sich im Allgemeinen bei derartigen Dingen selbst überholen, gehe ich davon aus, dass er mängelbehaftet und damit anfechtbar ist. Das zu beurteilen, sollte man aber einem Rechtsanwalt überlassen (siehe unten).

So wie der Sachverhalt geschildert ist, kommt ein Ummelden der Wohnungen - derzeitige Hauptwohnung als Nebenwohnung und Mainz als Hauptwohnung - nicht in Frage.

Das Umwandeln der Mainzer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung wäre melderechtlich möglich - kann aber vielleicht andere Kosten (Versicherungen usw.) mit sich bringen - prüfen! Wäre die schnellste Möglichkeit. Die bisher aufgelaufene Zweitwohnungabgabe wäre dann aber auch zu entrichten.

Die Entscheidung, die sonst noch bleibt, ist damit,
- Umziehen, wie bereits angekündigt und die bis dahin auflaufende Zweitwohnungabgabe zahlen oder:
- die Lebens- und Wohnverhältnisse belassen, wie sie sind und klagen (aber richtig, und nicht auf Gleichstellung mit der Ehe).

Eine Klage ist nicht aussichtslos, aber es kann Jahre dauern und immer wieder Rückschläge geben. Auf jeden Fall empfehle ich aber, einen Rechtsanwalt zu bevollmächtigen, der das übernimmt. Und die Fristen sind unbedingt zu beachten.

In Frankfurt kann ich einen Rechtsanwalt empfehlen, der da bereits Erfahrung hat.

Gruß

ZWS bei Lebensgemeinschaft

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6803 Tagen) @ Sabine

Ich
» finde das eine Diskriminierung.

Warum> Ehe und eheähnliche Lebensgemeinschaft sind mit Bedacht nicht gleichgestellt. Man kann nicht überall die Rosinen bekommen. Unverbindlichkeit auf der einen Seite und die Vorzüge, die die vom Staat geschützte Ehe hat.

Und dann noch eine nette kleine
» Erpressung: Er hat jetzt einen Monat Zeit, den Einspruch zurück zu nehmen,
» ansonsten wird er vom Stadtrechtsausschuss zurückgewiesen und er darf die
» Kosten des Verfahrens tragen.

Ich würde aus KOstengründen trotzdem empfehlen, den Einspruch zurückzunehmen, wenn ihr nicht aus anderen Gründen findet, dass die Satzung verfassungswidrig ist und ihr das im Klageverfahren klären wollt.

Unser Fazit: wir schauen uns nach einer
» Wohnung woanders um, einzige Möglichkeit dieser Abzocke zu entgehen.:-(

Sehe ich auch so.

Gruß
yvonne winkler