News: Wuppertaler Studenten erfolgreich vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Zweitwohnungsteuer für [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=11]Wuppertal[/link]er Studenten für unzulässig geklärt (Az.: 25 K 2703/07). So folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der dortigen Studenten, daß ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung keine Erstwohnung im Sinne der Landesbauordnung ist - und in deren Konsequent das Studentenwohnheim keine Zweitwohnung ist. Damit ist Anforderung gemäß Art. 105 Abs. 2a für eine Aufwandssteuer nicht gegeben. Geklagt hatten Wuppertaler Studenten mit Unterstützung des AStA der dortigen Universität. Da das Urteil von grundsätzlicher Natur ist, hat das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.