News: Wuppertaler Studenten erfolgreich vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Zweitwohnungsteuer für [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=11]Wuppertal[/link]er Studenten für unzulässig geklärt (Az.: 25 K 2703/07). So folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der dortigen Studenten, daß ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung keine Erstwohnung im Sinne der Landesbauordnung ist - und in deren Konsequent das Studentenwohnheim keine Zweitwohnung ist. Damit ist Anforderung gemäß Art. 105 Abs. 2a für eine Aufwandssteuer nicht gegeben. Geklagt hatten Wuppertaler Studenten mit Unterstützung des AStA der dortigen Universität. Da das Urteil von grundsätzlicher Natur ist, hat das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
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Bravo und herzlichsten Glückwunsch für den Mut die Ungerechtigkeit mal energisch genug anzuprangern.
Es bleib nur noch zu hoffen, dass auch das BVerw.G. diese Entscheidung bestätigt! Das würde sodann auch vielen Bayerischen - Gegnern der Zwst zu Gute kommen!!
Grüße aus dem Freistaat
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Christian ist mit seiner Klage auch von der Partie, soweit ich weiß.
Ein sehr schönes Ergebnis und das allerschönste ist die Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht. Damit umgeht man nämlich die bekannte und der anderen Auffassung zuneigende Spruchpraxis des OVG Münster.
YW
News: Wuppertaler Studenten erfolgreich vor Gericht
Aus persönlichen Gründen habe ich diesen Beitrag wohl übersehen und möchte einiges richtig stellen, auch wenn ich damit olle Kamellen aufwärme
1. Ich war nicht dabei - die Stadt Wuppertal hat mich zu meinem Leidwesen ganz elegant aus dem Rechtsstreit rausgeboxt.
2. Es hatten auch Studenten ohne Unterstützung des AStA der BU Wuppertal sowie Studenten der KiHo geklagt. Diesen gegenüber hat sich der AStA sehr unkooperativ gezeigt.
3. Wenn der AStA der Uni Wuppertal glaubt, das VG Düsseldorf sei im wesentlichen seiner Argumentation gefolgt, so ist das nur sehr begrenzt richtig. Die Argumentation der Studenten, die ohne Unterstützung des AStA geklagt hatten, war umfassender und für die Entscheidung des VG wohl maßgeblich.
Christian