Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall
Hallo,
auch ich habe vor einigen Tagen zum zweiten Mal Post von der Stadt Köln bekommen. Erstmals wurde ich Ende August 2005 mit dem Standard-Erfassungsbogen ("Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" plus Ausfüllanleitung) angeschrieben.
Bei mir liegt der Fall so: Ich bin nach dem Abschluss meines Studiums 1998 aus meinem Elternhaus in Köln nach Berlin umgezogen und habe wegen der seinerzeit in Berlin schon bestehenden Zweitwohnungssteuer dort meinen Erstwohnsitz angemeldet. Die bisherige Kölner Anschrift meines Elternhauses habe ich damals "aus alter Verbundenheit" zu Köln als Zweitwohnsitz eintragen lassen. Faktisch habe ich das Haus meiner Eltern aber seither nur noch besuchsweise an wenigen Tagen im Jahr bewohnt. Diesen Sachverhalt habe ich Anfang September 2005 der Kölner Verwaltung in Form einer ausführlichen Anlage zu dem Formular "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" mitgeteilt. Leider habe ich den Zweitwohnsitz damals nicht sofort bei der Meldestelle der Stadt Köln abgemeldet. Als juristischer Laie war ich davon ausgegangen, dass ich meinen Status (faktisch kein Zweitwohnsitz) ja umfassend der Kommune mitgeteilt hatte.
Nun erhielt ich nach 2 Jahren und 2 Monaten die von der Stadt Köln die Mitteilung, dass für die Zweitwohnungssteuer ausschließlich der Meldestatus maßgeblich sei. Sofern ich nicht eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes bis zum 31.12.2004 nachweisen könne, sei ich für alle darauffolgenden Monate steuerpflichtig, in denen melderechtlich der Zweitwohnsitz weiter bestanden habe. Ich solle nun unverzüglich genaue zur Zweitwohnung (Wohnfläche etc.)machen. Andernfalls würden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.
Was ist nun also zu tun> Kann die Stadt Köln unter Bezugnahme auf den Meldestatus in meinem Fall eine Besteuerung durchdrücken> Wie gesagt: Ich bin juristischer Laie und finde die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt sowie das MRW-Melderecht in dieser Frage nicht gerade erhellend. Außerdem frage ich mich, ob es einen Unterschied zu dem in diesem Forum schon diskutierten Fall gibt, in dem ein Kölner Student (mit Studienort und Erstwohnsitz außerhalb Kölns) für seinen Zweitwohnsitz im Kölner Elternhaus besteuert werden soll. Ich bin hingegen seit den 90er Jahren kein Student mehr.
Michael