rückzahlung
hab leider wenig infos, soll aber recherche für mienen opa anstellen also:
- hauptwohnsitz in berlin
- gartenlaube in brandenburg/Landkreis Dahme-Spreewald (seit DDR-Zeiten)
- ZWS wurde in diesem Landkreis 2004 eingeführt
mein opa soll jetzt "rückwirkend" die ZWS zahlen, und zwar nicht ab dem jahr 2004, sondern 10 Jahr rückwirkend, also ab 1994
frage: ist das in ordnung so> dürfen die das> wieso nicht ab 2004, dem jahr wo die steuer eingeführt wurde>! sondern dazu noch 10 jahre rückwirkend!
danke im vorraus
mfg