rückzahlung
hab leider wenig infos, soll aber recherche für mienen opa anstellen also:
- hauptwohnsitz in berlin
- gartenlaube in brandenburg/Landkreis Dahme-Spreewald (seit DDR-Zeiten)
- ZWS wurde in diesem Landkreis 2004 eingeführt
mein opa soll jetzt "rückwirkend" die ZWS zahlen, und zwar nicht ab dem jahr 2004, sondern 10 Jahr rückwirkend, also ab 1994
frage: ist das in ordnung so> dürfen die das> wieso nicht ab 2004, dem jahr wo die steuer eingeführt wurde>! sondern dazu noch 10 jahre rückwirkend!
danke im vorraus
mfg
rückzahlung
Fall der klassischen Zweitwohnung. Frage ist, fallen gemäß der Satzung die Datschen darunter>
10 Jahre rückwirkend erscheint mir reichlich wagemutig. Werfen Sie mal einen Blick ins Kommunalabgabengesetz von Brandenburg. Sollte mich wundern, wenn es da eine längere Rückwirkung als vier Jahre gibt.
Gruß
Yvonne Winkler
rückzahlung
Die Frage, ob die ZWS in diesem Fall zutrifft, hat sich für mich nach dem durchlesen der FAQs erledigt. Alle Kriterien sind zutreffend. Die ZWS ist also zu zahlen.
Vielen Dank für den Hinweis, das Kommunalabgabengesetz zu lesen. Leider konnte ich daraus trotzdem keine weiteren Infos entnehmen, wie groß der Zeitraum für eine Rückzahlung sein darf.
Die 10-Jahres-Frist scheint mir jedoch auch sehr willkürlich und übertrieben. Ich werde mich m weitere Informationen sowie Begründungen bemühen.
Für weitere Anmerkungen und Tipps wär ich sehr dankbar!
rückzahlung
Hallo,
» - ZWS wurde in diesem Landkreis 2004 eingeführt
» [..] sondern 10 Jahr rückwirkend, also ab 1994
Ähm, irgendwie verstehe ich das Anliegen überhaupt nicht.
1. Auf welcher Grundlage wollen sie die Steuer vor 2004 erheben, wenn die Satzung erst ab 2004 in Kraft war>
2. Wenn ich das Kommunalabgabengesetz richtig gelesen habe, gelten in Brandenburg auch vier Jahre Verjährung. Käme man also bei 2003 an.
3. 1994 liegt schon 13 Jahre zurück. Mehr als nur 10 Jahre.
Nebenbei: eigentlich erheben Landkreise keine Abgaben, sondern die Gemeinden. Von daher wäre die Nennung der Gemeinde nicht schlecht, einerseits um die in die Städtebank aufzunehmen, andererseits um dem Mysterium auf die Spur zu kommen.
Solltest du ein amtliches Dokument haben, in denen 13 Jahre Steuer rückwirkend verlangt werden, würde ich mich über die Zusendung einer anonymisierten Variante freuen.
rückzahlung
Also das Thema hat sich mittlerweile geklärt! Mein Opa hat in der Aufregung das Schreiben falsch gelesen.
Geht alles mit rechten Dingen zu, das Schriftstück ist von 2006, die Nachzahlung soll bis 2002 erfolgen. Also 4 und nicht 10 Jahre...
Trotzdem vielen Dank für alle Antworten!
LG, Ben Diedrich