Widerspruch einlegen

Norman @, Montag, 03.04.2006 (vor 7032 Tagen)

Hallo,
ich studiere zur Zeit in Köln und hatte bis zum september letzten jahres meinen zweitwohnsitz in köln angemeldet. nur wird für diesen zeitraum eine zweitwohnsitzsteuer erhoben(habe am samstag die "erklärung zur zweitwohnsitzsteuer" zum ausfüllen erhalten).
nun, ich beziehe bafög, zwar nicht sehr viel, aber immerhin und ich teile natürlich mit vielen die ansicht, dass in diesem fall die zws eine frechheit ist. nach all den beiträgen die ich hier gelesen habe, sollte mein nächster schritt wohl sein, einen widerspruch zu erheben.

mir stellt sich nur die frage, wie ich so etwas formal korrekt mache. es wird mir sicher nicht schwer fallen, eine ganze reihe von gründen für meinen standpunkt aufzuführen und mit sicherheit werde ich auch eine kopie des bafögbescheids beilegen, aber auf was mus sich achten, um einen widerspruch korrekt einzureichen´>

wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
vielen dank und
mfg

Norman

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Yvonne Winkler @, Montag, 03.04.2006 (vor 7032 Tagen) @ Norman

nur wird für diesen zeitraum eine
» zweitwohnsitzsteuer erhoben(habe am samstag die "erklärung zur
» zweitwohnsitzsteuer" zum ausfüllen erhalten).

Grundlagenbescheid abwarten und dann binnen der Widerspruchsfrist (Rechtsbehelfsbelehrung muss am Ende des Bescheids angefügt sein) schriftlich den Widerspruch bei der erlassenden Behörde einlegen.


» nun, ich beziehe bafög, zwar nicht sehr viel, aber immerhin und ich teile
» natürlich mit vielen die ansicht, dass in diesem fall die zws eine
» frechheit ist. nach all den beiträgen die ich hier gelesen habe, sollte
» mein nächster schritt wohl sein, einen widerspruch zu erheben.

ja

» mir stellt sich nur die frage, wie ich so etwas formal korrekt mache.

siehe oben

Gruß
Yvonne Winkler

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Norman @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 7031 Tagen) @ Yvonne Winkler

zuerstmal vielen dank für die antwort.
aber:
nich das wir uns jetzt falsch verstehen...ich habe ein formular zur zweitwohnungssteuer erhalten, da sich ausgefüllt binnen 8 wochen zurückschicken soll. bei diesem formular werden alle daten, wie kosten un dgröße der wohnung bis hin zur bankverbindung und einzugsermächtigung abgefragt.

da kommt doch jetzt kein grundlagenbescheid mehr, wenn ich den schinken ausfülle, erhalte ich die quittung auf meinem kontoauszug, oder nicht> wäre jetzt nicht der punkt um einspruch einzulegen und wenn nicht, wann dann>>>

gruß Norman

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Michael @, Dienstag, 04.04.2006 (vor 7031 Tagen) @ Norman

» zuerstmal vielen dank für die antwort.
» aber:
» nich das wir uns jetzt falsch verstehen...ich habe ein formular zur
» zweitwohnungssteuer erhalten, da sich ausgefüllt binnen 8 wochen
» zurückschicken soll. bei diesem formular werden alle daten, wie kosten un
» dgröße der wohnung bis hin zur bankverbindung und einzugsermächtigung
» abgefragt.

Auf Basis der Daten, die du jetzt angibst, wird dann der Steuerbescheid erstellt. Dieser Steuerbescheid wird dir zugeschickt und ab dann läuft die Widerspruchsfrist.

Du kannst ganz auf Nummer sicher gehen und zunächst keine Bankverbindung angeben/Einzugsermächtigung erteilen. Dann müssen die sich auf jeden Fall melden, sobald die Geld sehen wollen...
Verpflichten können die dich jedenfalls nicht, eine Einzugsermächtigung abzugeben (so viel ich weiß). Klar das die das gerne hätten, wäre halt weniger Arbeit für die, denn wenn du überweist, müssen die den Geldeingang aufwändig überwachen...

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Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 10.05.2006 (vor 6995 Tagen) @ Michael

Hallo Norman,

Köln ist besonders ekelig. Wenn es noch nicht zu spät ist: Widerspruch gegen die Aufforderung zur Abgabe der Zweitwohnungsteuer-Erklärung einlegen. Frage dabei, warum Kölner Bürger keine Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Das hilft zwar nur bedingt weiter, aber der OB von Köln hat dies am 6.12.2005 in einem Chat mit Kölner Bürgern behauptet (war falsch, aber ein schlecht informierter OB muss auch zu was gut sein). Diese Quelle aber nicht angeben, Bescheid abwarten und an OB schreiben, warum seine Verwaltung lügt. Das ist was am dauern dran, kann ich dir versprechen, ehe du da eine Antwort kriegst.

Ansonsten: Frage doch mal, warum nur Männer zur ZWSt herangezogen werden (Köln verwendet in seiner Satzung das generische Maskulinum). Macht auch nicht viel, hält aber auf - und vielleicht gibt es bis dahin neue gerichtliche Entscheidungen.

Christian