Zweitwohnsitz für Praktikum
» Noch Fragen>
Ja, ich hätte eine, wenn ich darf. Mein Anliegen geht in die gleiche Richtung:
- Meine Wohnung in FL habe ich noch bis 31.12.
- Mein Praxissemester in Baden-Würtemberg habe ich am 15.11. begonnen. Endet am 15.05.
- Ich will mich aber ab 01.01. in FLensburg bei meinen Eltern anmelden, da ich nach den 6 Monaten wieder nach FL komme (auch zunächst bei meinen Eltern).
Amt meint: Geht nicht! Sie müssen sich dort anmelden, wo ihr Lebensmittelpunkt sei.
Im Meldegesetzt steht in §15, Absatz 2, Satz 2:
"Durch Landesrecht können für vorübergehende Aufenthalte weitere Ausnahmen von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 zugelassen werden, wenn [...] ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, [...]"
Kann ich mich nun in FL zu meinen Eltern melden oder muss ich mich in BW für 5 Monate anmelden>
Grüße,
Kay
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