Zweitwohnsitz für Praktikum

Kay @, Freitag, 23.11.2007 (vor 6243 Tagen) @ Christian

» Noch Fragen>

Ja, ich hätte eine, wenn ich darf. Mein Anliegen geht in die gleiche Richtung:

- Meine Wohnung in FL habe ich noch bis 31.12.
- Mein Praxissemester in Baden-Würtemberg habe ich am 15.11. begonnen. Endet am 15.05.
- Ich will mich aber ab 01.01. in FLensburg bei meinen Eltern anmelden, da ich nach den 6 Monaten wieder nach FL komme (auch zunächst bei meinen Eltern).

Amt meint: Geht nicht! Sie müssen sich dort anmelden, wo ihr Lebensmittelpunkt sei.

Im Meldegesetzt steht in §15, Absatz 2, Satz 2:
"Durch Landesrecht können für vorübergehende Aufenthalte weitere Ausnahmen von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 zugelassen werden, wenn [...] ein Einwohner für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, [...]"

Kann ich mich nun in FL zu meinen Eltern melden oder muss ich mich in BW für 5 Monate anmelden>

Grüße,
Kay


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion