ZWS Wuppertal

Stauner @, wuppertal, Dienstag, 04.12.2007 (vor 6449 Tagen)

Hallo Christian!

Leider muß ich mich mit der Stadt Wuppertal immer noch streiten. Auf meinen Widerspruch hin teilte mir die Stadt mit:

Nach einer Entscheidung des BVG vom 11.10.2005 sei die Nebenwohnung eines Ehegatten nicht steuerpflichtig, wenn berufsbedingt eine Nebenwohnung gehalten werde. Somit wäre ich nach § 16 Absatz 2 Meldegesetz NRW steuerpflichtig. Das kann ich aber aus dem § 2 beim besten Willen nicht erkennen. Oder gibt es zu dem betreffenden § 2 noch irgendwelche weitergehenden Kommentare.
Auf meinen Antrag zur Aussetzung des Bescheides bis zur endgültigen Entscheidung bekam ich nur zur Antwort, daß mein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte. Weiterhin beharrt die Stadt auf der Aussage, ich hätte mich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gemeldet. Das stimmt aber einfach nicht.
Jetzt bin ich wieder ratlos.

Gruß

Stauner

ZWS Wuppertal

Christian @, Samstag, 15.12.2007 (vor 6438 Tagen) @ Stauner

Hallo,

da hilft nur noch klagen- fast mit Erfolgsgarantie.

Die Wuppertaler Verwaltung hat offensichtlich Schwierigkeiten zwischen Wunsch und Wirklichkeit zu unterscheiden. Die Wuppertaler Satzung legt unmissverständlich fest, dass Verheiratete unterschiedslos NICHT steuerpflichtig sind, alles andere ist für die Verwaltung belanglos. Das wird das Düsseldorfer Veraltungsgericht nicht anders sehen.
Kommentare dazu gibt es nicht, denn diese besondere Formulierung der Steuerpflicht in § 3 gibt es nur in der Wuppertaler Satzung.

Gruß

Christian