ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Verena @, Nürnberg, Donnerstag, 06.12.2007 (vor 6421 Tagen)

Hallo vielleicht (hoffentlich) kann mir jemand weiterhelfen>!
Ich bin seit 2004 dienstlich als Beamtin nach Nürnberg versetzt worden ohne dass ich es wollte. Nun bin ich auch dadurch gezwungen mir dort eine Bleibe zu suchen, obwohl ich noch zuhause bei meinen Eltern wohne. Jetzt kam ein Schreiben der Stadt Nürnberg, dass ich für die Jahre 2005 - 2007 die ZWS nachzahlen soll. Wer kann mir denn sagen, ob es für mich eine Ausnahmeregelung gibt, da ich ja nicht mal freiwillig/durchgehend dort wohne.

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Butzmann Josef @, Freitag, 07.12.2007 (vor 6421 Tagen) @ Verena

Hallo Verena, das ist der typische Fall von größter Ungerechtigkeit und Folgen der unzureichenden Überlegungen unserer Freistaatspolitiker aus dem Jahre 2004.
Mit viel Energieaufwand und großem Druck aus dem unzufriedenen Volk (insbesondere der Jugend- von der Zwst nachteilig betroffenen Kommunen+ Studenten) aber auch Polizisten waren während der letzten Jahre davon betroffen, ist es inzwischen gelungen die Herren der Vormachtspartei in Bayern zum Umdenken zu bewegen.
Neueste Pressemitteilung vom 6.12. hat die CSU-Fraktion
am 5.12.2007 eine Änderung beschlossen, aber dieser angeblich stümperhafte Beschluß wird wohl wieder eine Aktion von neuerlichen Gerichtsverfahren auslösen.
Die Abschaffung komplett hätte man akzeptieren können!
Vorschlag : Schreiben Sie doch bitte an den zuständigen Herrn Innenminister Dr. Joachim Herrmann- ob Sie eine Antwort bekommen >>> Es warten noch viele Andere schon seit Monaten auf eine Antwort von diesem Herrn.
Der JU-Bezirksverband Oberpfalz hat in dieser Richtung auch eine Unterschriftenaktion gestartet die zur Abschaffung der Ungerechtigkeit total etwas beigetragen haben könnte!!!
Die Adresse: JU-Bezirksverband Oberpfalz
z.Hd. Herrn Alexander Fischer
Färbergasse 4
92447 Schwarzhofen

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Yvonne Winkler @, Freitag, 07.12.2007 (vor 6421 Tagen) @ Verena

Das hängt davon ab, welche Wohnungen innegehabt werden. Ist es bei den Eltern eine Einliegerwohnung> Wenn Du in Nürnberg wohnst, müsstest Du dort korrekterweise die Hauptwohnung haben und bei den Eltern die Nebenwohnung.

War das so gemeldet oder stimmt die melderechtliche Situation nicht>

Im Prinzip gilt auch für die Nürnberger Satzung, dass das nicht innegehabte Kinderzimmer keine Erst - oder Zweitwohnung iSd Zweitwohnungsteuerrechtes ist. Aber das wird man durchklagen müssen, soweit ich das von hier aus abschätzen kann und dazu muss man Lust und Energie haben.

Gruß
Yvonne

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

eku28 @, Donnerstag, 20.12.2007 (vor 6407 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Das hängt davon ab, welche Wohnungen innegehabt werden. Ist es bei den
» Eltern eine Einliegerwohnung> Wenn Du in Nürnberg wohnst, müsstest Du dort
» korrekterweise die Hauptwohnung haben und bei den Eltern die Nebenwohnung.
»
»
Das stimmt natürlich nicht!! Ich kann auch in einer Einliegerwohnung bei den Eltern meinen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben!!

Das bringt dich nur nicht weiter - ich hatte das gleiche Problem. Der einzige Ausweg ist offensichtlich die Ummeldung. Die Nebenwohnung zum Erstwohnsitz machen und am Lebensmittelpunkt eine Zweitwohnung anmelden. Absoluter Blödsinn, aber nur so geben sich die Kollegen von den Steuer- und Kassenämtern zufrieden.....

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Yvonne Winkler @, Freitag, 21.12.2007 (vor 6407 Tagen) @ eku28

» Das stimmt natürlich nicht!! Ich kann auch in einer Einliegerwohnung bei
» den Eltern meinen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben!!

Aber nicht,wenn ich 40 h/Woche irgendwo arbeite. Dann ist dort die Hauptwohnung, wo ich der Arbeit nachgehe, es sei denn es gibt einen Familienwohnsitz (Voraussetzung:verheiratet). Das ergibt sich aus dem Melderecht.

Im übrigen ist eine abgeschlossene Einliegerwohnung, die zur Verfügung gestellt wird, schon nicht mehr das berühmte Kinderzimmer bei den Eltern.
Wobei es darauf nicht ankommt, wenn die Satzung verfassungswidrig ist.

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

eku28 @, Freitag, 21.12.2007 (vor 6406 Tagen) @ Yvonne Winkler

» » Das stimmt natürlich nicht!! Ich kann auch in einer Einliegerwohnung bei
» » den Eltern meinen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben!!
»
» Aber nicht,wenn ich 40 h/Woche irgendwo arbeite. Dann ist dort die
» Hauptwohnung, wo ich der Arbeit nachgehe, es sei denn es gibt einen
» Familienwohnsitz (Voraussetzung:verheiratet). Das ergibt sich aus dem
» Melderecht.
»
»
Das stimmt leider auch nicht. Ich habe meinen Zweitwohnsitz auch in der Stadt in der ich 40 Stunden wöchentlich arbeite! Auch als unverheirateter!! Da wären wir wieder bei dem Thema, dass auch hier nicht mehr "mit oder ohne" Eheschein unterschieden wird. Das geht übrigens völlig konform mit dem Melderecht. Das ist aber nicht das Thema hier im Board.....

schöne Weihnachten

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Yvonne Winkler @, Freitag, 21.12.2007 (vor 6406 Tagen) @ eku28

Doch eigentlich ist das Melderecht die Grundlage der Zweitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen, insofern kommt es entscheidend darauf an.

Auch schöne Weihnachten

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Christian @, Samstag, 22.12.2007 (vor 6406 Tagen) @ eku28

Hallo,
» ... völlig konform mit dem Melderecht. Das ist aber nicht das Thema hier im
» Board.....
Kleine Korrektur. Hier geht es fast ausschließlich ums Melderecht und seine Umsetzumg in den ZWStSatzungen.

» Das stimmt leider auch nicht. Ich habe meinen Zweitwohnsitz auch in der
» Stadt in der ich 40 Stunden wöchentlich arbeite! Auch als
» unverheirateter!!

Was hat denn nun der Wohnsitz mit dem Melderecht zu tun> Oder mit dem ledig oder verheiratet sein>

Gruß
Cusanus

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

eku28 @, Donnerstag, 20.12.2007 (vor 6407 Tagen) @ Verena

obwohl ich noch zuhause bei meinen Eltern wohne. Jetzt
» kam ein Schreiben der Stadt Nürnberg, dass ich für die Jahre 2005 - 2007
» die ZWS nachzahlen soll.

Du könntest natürlich änlich wie Studenten argumentieren! Ein Zimmer bei den Eltern ist keine Hauptwohnung und ohne Hauptwohnung kann es auch keine Neben(Zweit-)wohnung geben, die zu versteuern wäre! Siehe Urteil VG Düsseldorf 25 K 2703/07. Wenns durchgeht gib mir bitte Bescheid;-)

ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

eku28 @, Donnerstag, 20.12.2007 (vor 6407 Tagen) @ eku28

» Du könntest natürlich änlich wie Studenten argumentieren! Ein Zimmer bei


Natürlich: äHnlich....:-)