Nürnberg

slapnbg @, Sonntag, 09.12.2007 (vor 6393 Tagen)

Hallo,
da ich von 08/2005 bis 06/2007 eine Nebenwohnung besaß gehe ich davon aus dass auch mich in absehbarer Zeit ein Schreiben der Stadt erwartet. Natürlich wurden auch eine Freundin und ich vorher nicht von dieser Steuer informiert.
Meine Frage: gibt es allgemeine Punkte die in einer Klage/einem Widerspruch angebracht werden können oder muss das der Anwalt für die jeweilige Stadt herausfiltern>
Mein "Hauptwohnsitz" war zu dieser Zeit auch nur mein "Kinderzimmer" im Haus der Eltern.


Bisher konnte ich noch nichts zu einer Sammelklage in Nürnberg finden.
Wenn andere Städte/Unis das schaffen muss das doch in Mittelfranken auch möglich sein.
Oder ist es einen Versuch Wert die Zahlung auf welchem Weg auch immer so lange wie möglich herauszuzögern um auf eine Entscheidung eines Gerichts zu warten>

Danke schonmal für Antworten

Nürnberg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.12.2007 (vor 6392 Tagen) @ slapnbg

Eine Sammelklage setzt voraus, dass sowas anhängig ist, desgleichen die Variante, Warten bis das Gericht eine Entscheidung fällt.
Ob gegenwärtig am VG Ansbach (zuständiges VG für Nürnberg) eine Klage anhängig ist, weiß ich nicht. VG Ansbach hat schon einige Urteile gefällt, nach meiner Erinnerung keine studentenfreundlichen.

Der Anwalt muss die Klage immer am jeweiligen Verwaltungsakt, der jeweiligen Satzung ausrichten, sprich individuell prüfen und begründen, auch wenn es allgemeine Gründe gibt, die ans Melderecht anknüpfenden Satzungen als verfassungswidrig anzusehen.-

Gruß
Yvonne

Nürnberg

slapnbg @, Freitag, 14.12.2007 (vor 6387 Tagen) @ Yvonne Winkler

Danke für die Information.
Wenn ich mir alle Threads und die dazugehörigen Antworten über Nürnberg durchlese,
wird nie direkt davon abgeraten zu klagen, allerdings ist mein Gesamteindruck doch eher der, das es nicht ratsam wäre dies zu tun.
Einzig der finanzielle Aspekt wird mich wahrscheinlich davon abhalten vor Gericht zu gehen.

Angenommen man meldet sich nicht aus Nürnberg ab ( wozu man ja verpflichtet ist),
wird die Steuer dann weiter berechnet oder bekommt man nur keine "Rechnung">> :)

Nürnberg

Yvonne Winkler @, Samstag, 15.12.2007 (vor 6387 Tagen) @ slapnbg

Bayern ist eine der letzten Bastionen, wo die Kinderzimmer noch immer als Erstwohnungen angesehen werden, d.h. die Rechtsprechung nach der die Kinderzimmer im Elternhaus nicht als Erstwohnungen angesehen werden, da die Kinder hierüber keine Verfügungsmacht haben, hat sich in Bayern noch nicht mal im Ansatz durchgesetzt.
Man könnte natürlich mal damit anfangen und etwas Pionierarbeit leisten.

» Einzig der finanzielle Aspekt wird mich wahrscheinlich davon abhalten vor
» Gericht zu gehen.

Tja, ohne ein gewisses finanzielles Risiko wird der Einsatz nicht gehen.
»
» Angenommen man meldet sich nicht aus Nürnberg ab ( wozu man ja
» verpflichtet ist),
» wird die Steuer dann weiter berechnet oder bekommt man nur keine
» "Rechnung">> :)

Natürlich wird weiterkassiert.

Gruß
Yvonne