Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ?

Butzmann Josef @, Sonntag, 09.12.2007 (vor 6393 Tagen)

dort heißt es nämlich unter § 1 Absatz 2
Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne von Art.15 des Bayer. Meldegesetzes in der jeweils gültigen Form.
in Abs. 3 = Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.----
Wenn ich mich nicht täusche habe ich irgendwo mal gelesen, dass Satzungen die auf das Melderecht abgsetellt sind seien nicht korrekt bzw. verfassungsgemäß und könnten u.U. eingeklagt werden. Stimmt das >>
Freue mich auf klärende Antwort in diesem Forum- könnte doch u.U. vielen Betroffenen dienlich sein

Gruß Butzmann

Satzung der Stadt Kempten Verfassungsgemäß ?

Yvonne Winkler @, Montag, 10.12.2007 (vor 6392 Tagen) @ Butzmann Josef

Lieber Herr Butzmann,

wir reden hier doch von nichts anderem, als von Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen.

Die Überlinger Variante haben wir noch nicht im Fokus. Da muss man prüfen, ob sie sich nicht zu einer schleichenden Verfassungswidrigkeit wandelt, insbesondere wenn sich die Steuersätze ins Uferlose entwickeln.

Aber die Grunddiskussion ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 festgelegt.

Gruß
Yvonne Winkler