Zweitwohnsitzsteuer Mainz
Da würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, bis eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt.
Bis die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht durch ist, wird die Stadt Mainz weiter Bescheide versenden. Könnte ja sein, dass sie in Leipzig recht bekommt (obwohl ich das nicht hoffe).
Gruß Yvonne
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Sternchen,
15.12.2007
- Zweitwohnsitzsteuer Mainz - Yvonne Winkler, 15.12.2007