Zweitwohnsitzsteuer Mainz

Yvonne Winkler @, Samstag, 15.12.2007 (vor 5949 Tagen) @ Sternchen

Da würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, bis eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt.

Bis die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht durch ist, wird die Stadt Mainz weiter Bescheide versenden. Könnte ja sein, dass sie in Leipzig recht bekommt (obwohl ich das nicht hoffe).;-)

Gruß Yvonne


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