ZWS Wuppertal
Hallo,
da hilft nur noch klagen- fast mit Erfolgsgarantie.
Die Wuppertaler Verwaltung hat offensichtlich Schwierigkeiten zwischen Wunsch und Wirklichkeit zu unterscheiden. Die Wuppertaler Satzung legt unmissverständlich fest, dass Verheiratete unterschiedslos NICHT steuerpflichtig sind, alles andere ist für die Verwaltung belanglos. Das wird das Düsseldorfer Veraltungsgericht nicht anders sehen.
Kommentare dazu gibt es nicht, denn diese besondere Formulierung der Steuerpflicht in § 3 gibt es nur in der Wuppertaler Satzung.
Gruß
Christian
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- ZWS Wuppertal -
Stauner,
04.12.2007
- ZWS Wuppertal - Christian, 15.12.2007