ZWS auch wenn Wohnsitz im Ausland???

elvi_p @, Donnerstag, 06.04.2006 (vor 7029 Tagen)

Guten Tag,

bin im Ausland verheiratet und habe in Deutschland eine Wohnung (B-W). In dieser Stadt habe ich auch einen Wohnsitz angemeldet. In dieser Wohnung halte ich mich auch regelmäßig auf, wenn ich meine Verwandtschaft in Deutschland besuche. Jetzt möchte die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ist das rechtmäßig, obwohl diese Wohnung mein Hauptwohnsitz in Deutschland ist>

mfg elvi

ZWS auch wenn Wohnsitz im Ausland???

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 06.04.2006 (vor 7028 Tagen) @ elvi_p

Um welche Satzung geht es genau>

Steht etwas über Haupt- und Nebenwohnsitz in Deutschland drin>

So generell läßt sich diese Frage nicht beantworten (aus meiner Sicht)

Gruß
Yvonne Winkler

ZWS auch wenn Wohnsitz im Ausland???

elvi_p @, Freitag, 07.04.2006 (vor 7028 Tagen) @ Yvonne Winkler

Guten Tag Frau Winkler,

in der Satzung wird nicht zwischen In- und Ausland differenziert, sondern nur ganz allgemein von Haupt- und Zweitwohnung gesprochen.

Auszug aus der
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 20. März 1984 in der Fassung vom 14.11.2000 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1997 i.V.m. §§ 2 und 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.05.1996 hat der Gemeinderat der Stadt X* am 20.03.1984 folgende Satzung beschlossen,zuletzt geändert am 14.11.2000:
§ 2 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist, wer im Stadtgebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat.
(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand
a) neben seiner außerhalb des Stadtgebietes gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung innehat;
b) neben seiner innerhalb des Stadtgebietes gelegenen Hauptwohnung im Stadtgebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung innehat;
c) neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs im Stadtgebiet innehat.
(3) Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist nicht der reine Kapitalanleger. Wer sich gegenüber der Stadt darauf beruft, dass seine Wohnung nur der Kapitalanlage diene, hat dies nachzuweisen.
(4) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, sind sie Gesamtschuldner.

Was denken Sie, gibt es da noch einen Interpretationsspielraum>

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

mfg elvi

*möchte den Ort nicht nennen, da der gemeine Finanzbeamte diese Foren sicherlich auch kennt und nutzt.

ZWS auch wenn Wohnsitz im Ausland???

Yvonne Winkler @, Freitag, 07.04.2006 (vor 7028 Tagen) @ elvi_p

Guten Tag elvi,

wenn die Wohnung in BaWü Ihre Hauptwohnung ist, kann es nicht Ihre Nebenwohnung sein, da sehe ich keinen Spielraum. Anders ist das, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland ist und Sie das so angegeben haben, dann ist die deutsche Wohnung Zweitwohnung. Wie die Verwaltung den Fall einer im Ausland lebenden Deutschen, die in Deutschland nur eine Wohnung hat, behandelt, da bin ich überfragt. Aus den spärlichen Angaben der Gesetze kann ich auch keine Lösung herleiten. Entscheidend dürfte sein, welcher Wohnungsbegriff der Satzung zugrunde liegt und ob nach diesem Gesetz (z.B. beim melderechtlichen Wohnungsbegriff das Meldegesetz BaWü) die ausländische Wohnung darunter zu subsumieren ist.
Unter folgendem link können Sie die meisten deutschen Gesetze sehr gut einsehen: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
und finden auf diesem Weg vielleicht Ihre Lösung.

Gruß

yvonne winkler