nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

Lars Smann @, Montag, 17.12.2007 (vor 6389 Tagen)

Hallo!

Ist ein nachträglich ummelden von ZWS auf EWS möglich>

Aktuell müsste ich für ein 3/4 Jahr ZWS zahlen, da ich mich erst umgemeldet hatte, als der erste Brief zum Thema ZWS von der Stadt kam.
In meinen Angaben erklärte ich dann auch die mutmaßliche ZW zum EW.
Lange nix gehört und ich war davon ausgegangen, dass die Sache abgenickt wurde und man die verspätete Ummeldung durchgehen lies.
Nun aber kam das schreiben, wo ich diese Unterlagen nochmal ausfüllen soll und der Hinweis auf die Steuerpflichtigkeit im Zeitraum vor der Ummeldung.

Die Auskunft bei der Kasse war Bürokratie pur. Man beziehe sich auf die Meldedaten und für diese sei man dort nicht zuständig.

Meine Frage ist nun, ob eine nachträgliche Änderung von ZWS auf EWS möglich ist.
Vorrausgesetzt, es ist auch von der Nutzung her so gewesen.
Muss ich das dann belegen> Drohen eventuell Konsequenzen>
Wie stehen die Chancen, dass es klappt>

nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 17.12.2007 (vor 6389 Tagen) @ Lars Smann

Hier schon häufiger gepostet, dass es problemlos klappt.

Gruß
Yvonne

nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

Lars Smann @, Dienstag, 18.12.2007 (vor 6388 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Hier schon häufiger gepostet, dass es problemlos klappt.
»
» Gruß
» Yvonne

Also ich hab dazu hier nichts gefunden und meine persönliche Erfahrung sagt, dass es NICHT geht bzw nur mit einer Bescheinigung durch den Vermieter.
Der Vermieter der Wohnung, die nachträglich vom ZWS zum EWS werden soll muss das angeblich erklären.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass mein damaliger Vermieter dies glaubhaft versichern könnte und erst recht nicht, dass er es würde.

nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.12.2007 (vor 6388 Tagen) @ Lars Smann

Möglicherweise haben wir aneinander vorbeigeredet. Mit problemlosen Klappen meinte ich die Bereinigung der melderechtlichen Situation. Das kann nur jeder für sich selbst beim Meldeamt klären.
in Vermieter kann es gar nicht, weil er nicht weiß, wo Deine Haupt - und wo die Nebenwohnung ist. Das ist Sache der eigenen Lebensgestaltung und hat nichts mit dem Vermieter zu tun.

» Der Vermieter der Wohnung, die nachträglich vom ZWS zum EWS
» werden soll muss das angeblich erklären.
» Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass mein damaliger Vermieter dies
» glaubhaft versichern könnte und erst recht nicht, dass er es würde.

Ich verstehe nicht, wie man so eine Schwachsinnserklärung verlangen kann.
Gruß
Yvonne

nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

lui @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 6358 Tagen) @ Yvonne Winkler

Mir wurde so eben die nachträgliche Korrektur verweigert! O-Ton: "Es ist nicht möglich, die Meldekette nachträglich zu verändern"

Liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters> Ist es eine Frage von Glück und Zufall oder gibt es da gesicherte Erkenntnisse oder gar was schriftliches>

Gruß und Danke
lui