nachträglich ummelden von ZWS auf EWS Köln

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.12.2007 (vor 6386 Tagen) @ Lars Smann

Möglicherweise haben wir aneinander vorbeigeredet. Mit problemlosen Klappen meinte ich die Bereinigung der melderechtlichen Situation. Das kann nur jeder für sich selbst beim Meldeamt klären.
in Vermieter kann es gar nicht, weil er nicht weiß, wo Deine Haupt - und wo die Nebenwohnung ist. Das ist Sache der eigenen Lebensgestaltung und hat nichts mit dem Vermieter zu tun.

» Der Vermieter der Wohnung, die nachträglich vom ZWS zum EWS
» werden soll muss das angeblich erklären.
» Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass mein damaliger Vermieter dies
» glaubhaft versichern könnte und erst recht nicht, dass er es würde.

Ich verstehe nicht, wie man so eine Schwachsinnserklärung verlangen kann.
Gruß
Yvonne


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