nachträgliche Erhebung der Steuer - ohne Vorinfo

valswasser @, Dienstag, 01.01.2008 (vor 6870 Tagen)

hallo da draussen,
ich bekam am 19.11.2007 post vom steueramt nürnberg, dass ich für meinen zweitwohnsitz bei meinen 'eltern' (kinderzimmer) zweitwohnsitzsteuer nachträglich ab dem 01.01.2005 zahlen muss.
ich habe aber erst ab dem 01.01.2006 einen zweitwohnsitz in nürnberg angemeldet und wurde bei der anmeldung noch sonst von irgend jemanden über diese steuer informiert. nach fast 2 jahren kommt nun das steueramt am 19.11.2007 zum ersten mal auf mich zu und bittet nun nachträglich um die angaben und nachzahlung der zweitwohnsitzsteuer.
wenn ich vorher davon gewusst hätte oder man mich bei der anmeldung informiert hätte, dann würde ich ja nichts dagegen sagen. oder wenn man mich im laufe des jahres 2006 bei mir gemeldet hätte. aber 2 jahre hinterher ohne vorkenntnisse finde ich schon sehr merkwürdig. kann ich mich da irgendwie wehren.
mir geht es nicht um die zweitwohnungssteuer für die gegenwart oder zukunft, sondern um die fehlende informationen bei der anmeldung und dem melden nach fast 2 jahren.
wer kann mir da weiterhelfen. ganz lieben dank und ein gutes neues jahr,
nils

nachträgliche Erhebung der Steuer - ohne Vorinfo

Christian @, Mittwoch, 02.01.2008 (vor 6869 Tagen) @ valswasser

Hallo Nils,
Die Information der Stadt Nürnberg lag vor (öffentliche Bekanntmachung der Steuer) - damit hat die Stadt ihrer gesetzliche Pflicht Genüge getan. Da ist nichts einklagbar, Trägheit oder Saumseligkeit der Verwaltung kann man nur bei Fristüberschreitungen geltend machen.
Ansonsten; Nach gängiger Rechtsprechung bist Du mit Nebenwohnung bei den Eltern nicht steuerpflichtig - als steuerrechtlichen Zweitwohnsitz kann man das wohl auch nicht bezeichnen.
Gruß
Cusanus

nachträgliche Erhebung der Steuer - ohne Vorinfo

creadle @, Sonntag, 27.01.2008 (vor 6844 Tagen) @ valswasser

hi,

da hats noch jemanden erwischt.
(Kinderzimmer bei Eltern in anderen Bundesland, komplette "Zweitwohnung" in Nürnberg, was schon komisch ist, da ich lauft meinen Heimatbundesland KEINE Doppelte Haushaltsführung habe, also praktisch keine Zweitwohnung...)

Selbe ist auch bei mir, habe schon Wiederspruch gegen den Bescheid eingelegt, die Frist die mir Nürnberg gestellt hat (Ende 31.1) läuft ja bald ab, mal gucken wie es dann weiter geht, ich und mein Anwalt warten drauf

grüße