nachträgliche Erhebung der Steuer - ohne Vorinfo

Christian @, Mittwoch, 02.01.2008 (vor 5931 Tagen) @ valswasser

Hallo Nils,
Die Information der Stadt Nürnberg lag vor (öffentliche Bekanntmachung der Steuer) - damit hat die Stadt ihrer gesetzliche Pflicht Genüge getan. Da ist nichts einklagbar, Trägheit oder Saumseligkeit der Verwaltung kann man nur bei Fristüberschreitungen geltend machen.
Ansonsten; Nach gängiger Rechtsprechung bist Du mit Nebenwohnung bei den Eltern nicht steuerpflichtig - als steuerrechtlichen Zweitwohnsitz kann man das wohl auch nicht bezeichnen.
Gruß
Cusanus


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