Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

tgeudens @, Montag, 07.01.2008 (vor 6199 Tagen)

Hallo

- ich wohne und arbeite in Brüssel (bin Belgier) - also habe da mein Hauptwohnsitz (und zahle da Steuer, wähle, usw)

- habe einen Freund in Berlin und bin oft da (halbzeit) - für alle Art praktische Dinge (e.g. deutsches Konto eröffnen usw) dachte ich mir eine deutsche Adresse zu schaffen = offiziel anmelden auf Adresse meines Freundes (aber zur Zeit noch kein Partnervertrag oder Heirat)

Kann ich einen zweiten Wohnsitz (Nebenwohnung) in Deutschland anmelden 1. als EU Ausländer, 2. wenn mein Hauptwohnsitz in Belgien ist>

Was sind die Konsequenze von der Anmeldung> Muss ich dann auch in Deutschland Steuer bezahlen> (Zweitwohnsitzsteuer, andere>) Vorteile-Nachteile>

Hat es Folgen für meinen Freund> (wird er dann als 'zusammenwohnend' betrachtet, und mehr oder weniger Steuer bezahlen müssen)>

Danke vielmals

Tony der Belgier ;-)

Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

Christian @, Montag, 07.01.2008 (vor 6198 Tagen) @ tgeudens

Hallo Belgier,
noch ist das deutsche Melderecht nicht auf EU umgestellt. Es zählen nur die Wohnungen im Inland. Damit wäre die Wohnung in Berlin melderechtlich eine „alleinige Wohnung“ und weitere Neben- oder Hauptwohnungen in Deutschland gibt es nicht - damit auch keine Zweitwohnungsteuer (zumindest in Berlin). Alle übrigen steuerrechtlichen Fragen bitte mit einem Steuerberater o.ä. klären. Hier gibt es nur Erläuterungen/Tipps zur Zweitwohnungsteuer.
Ansonsten:
Für den Freund bleibt die Anmeldung folgenlos - allenfalls der Vermieter könnte sich ggf. aufregen (abhängig vom Mietvertrag).
Gruß
Christian

Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

tgeudens @, Montag, 07.01.2008 (vor 6198 Tagen) @ Christian

Super - danke für die Antwort - und dann nun zur Steuerberater ;-)

Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

ViveLaBelgique @, Freitag, 14.03.2008 (vor 6131 Tagen) @ Christian

Hallo miteinander,

ich möchte das Thema gerne noch einmal augreifen, weil es bei mir mehr oder weniger um den gleichen Fall geht - Hauptwohnsitz in Belgien, möchte weiteren Wohnsitz in Deutschland (NRW) anmelden - und ich etwas unsicher geworden bin, nachdem ich diesen Thread gelesen hatte: http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=328#p329
Hier schreibt nämlich jemand zu einem ähnlichen Fall, das käme ganz darauf an "welcher Wohnungsbegriff der Satzung zugrunde liegt". Ich habe dann also in das Meldegesetz NRW geschaut, und da unter "§16 Mehrere Wohnungen" folgendes gefunden:
"(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(..)
(4) Der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen nach Absatz 1 er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen."
Verstehe ich das richtig, dass dadurch, dass in Absatz 1 nur Wohnungen im Inland erwähnt sind, implizit auch die Aussage enthalten ist, dass ausländische Wohnungen für das NRW-Melderecht nicht relevant sind>

Sorry dass ich das nochmal aufwärme, obwohl Christian ja die Frage eigentlich schon beantwortet hat, aber mir wäre wohler, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass es sich in meinem Fall definitiv um eine alleinige Wohnung handelt.

Und noch etwas: Da ich schon eine Weile die Wohnung in Deutschland gemietet habe, möchte ich mich natürlich nach Möglichkeit anmelden ohne der Meldebehörde meinen Mietvertrag vorzuzeigen. Ist es richtig, dass dies gar nicht nötig ist (wie ich es in einigen Foren gelesen habe) oder kann es doch sein, dass die Meldebehörde dies fordert (wie ich es an anderer Stelle, z.B. hier http://www.meitnerweg.de/index.php>topic=einwohnermeldeamt gelesen habe..)>

gruß & danke schonmal für die Hilfe :-D

Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

Christian @, Samstag, 15.03.2008 (vor 6131 Tagen) @ ViveLaBelgique

Hallo,
reden wir jetzt vom Melde- oder vom Zweitwohnungsteuerrecht>:-)
Denn:
1. Deine Wohnung in Deutschland ist melderechtlich Deine alleinige Wohnung (so das Melderecht).
2. Hast Du in beide Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf inne, ist eine Deine Erst- und eine Deine Zweitwohnung (so das Zweitwohnungsteuerrecht und die von Dir zitierte Stelle im Forum). Ob Du deswegen Zweitwohnungsteuer zahlen musst, richtet sich nach der Satzung der Stadt und Deinen Angaben.

Was den Mitvertrag angeht: Seit 2005 muss auch in NRW (wo der von Dir genannte Beitrag herkommt) der Vermieter nicht mehr bei der Anmeldung mitwirken.

Noch Fragen>

Gruß

Christian