Hallo miteinander,
ich möchte das Thema gerne noch einmal augreifen, weil es bei mir mehr oder weniger um den gleichen Fall geht - Hauptwohnsitz in Belgien, möchte weiteren Wohnsitz in Deutschland (NRW) anmelden - und ich etwas unsicher geworden bin, nachdem ich diesen Thread gelesen hatte: http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=328#p329
Hier schreibt nämlich jemand zu einem ähnlichen Fall, das käme ganz darauf an "welcher Wohnungsbegriff der Satzung zugrunde liegt". Ich habe dann also in das Meldegesetz NRW geschaut, und da unter "§16 Mehrere Wohnungen" folgendes gefunden:
"(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(..)
(4) Der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen nach Absatz 1 er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen."
Verstehe ich das richtig, dass dadurch, dass in Absatz 1 nur Wohnungen im Inland erwähnt sind, implizit auch die Aussage enthalten ist, dass ausländische Wohnungen für das NRW-Melderecht nicht relevant sind>
Sorry dass ich das nochmal aufwärme, obwohl Christian ja die Frage eigentlich schon beantwortet hat, aber mir wäre wohler, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass es sich in meinem Fall definitiv um eine alleinige Wohnung handelt.
Und noch etwas: Da ich schon eine Weile die Wohnung in Deutschland gemietet habe, möchte ich mich natürlich nach Möglichkeit anmelden ohne der Meldebehörde meinen Mietvertrag vorzuzeigen. Ist es richtig, dass dies gar nicht nötig ist (wie ich es in einigen Foren gelesen habe) oder kann es doch sein, dass die Meldebehörde dies fordert (wie ich es an anderer Stelle, z.B. hier http://www.meitnerweg.de/index.php>topic=einwohnermeldeamt gelesen habe..)>
gruß & danke schonmal für die Hilfe