Meldeversäumnis?
Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem ein Formular "Erklärung zur ZWS" erhalten. Ich bin Student und habe seit zwei jahren meinen Zweitwohnsitz in der Stadt, in der ich studiere(in Bayern). In dem Formular taucht nun die Frage nach den durchschnittlichen Aufenthaltstagen auf. Wenn diese nun höher wären als für eine Meldung zur Zweitwohnung erforderlich (=> defacto Erstwohnsitz), würde dann nach den wahren Verhältnissen, oder nach den gemeldeten abgerechnet> Was für eine Strafe droht im Fall eines versehentlichen Meldeversäumnisses und wo wird diese fällig (bisheriger Erstwohnsitz o. Zweitwohnsitz)>
Danke im Vorraus für Hilfe
Ralfy
Meldeversäumnis?
Hallo Ralfy
Vorab: Streiche die Begriffe Erst- und Zweitwohnsitz, setze dafür Haupt- und Nebenwohnung.
Zu den melderechtlichen Fragen bitte im Menü den Punkt „Hauptwohnung“ lesen.
Grundsätzlich gilt: Das Melderecht ist einzuhalten, die rechtlichen Folgen eines Fehlverhaltens sind ggf. zu tragen.
Zur ZWSt: Ohne Angabe der Universitätsstadt sind keine Auskünfte möglich.
Gruß
Christian