ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Benjamin Beichler @, Dienstag, 15.01.2008 (vor 6774 Tagen)

Hallo!

Ich bin wohne jetzt seit Oktober hier in Rostock und hier gibts es auch das leidige Thema der Zweitwohnsitzsteuer. Formal habe ich gegen meinen Bescheid(zu dem ich auch eine fast vorsinflutliche Erklärung ausfüllen musste) auch schon Widerspruch eingelegt. Nun möchte aber mein Finanzamt hier eine genauere Begründung innerhalb von ca. 2 Wochen. Ich hatte gehofft das die Frist etwaqs länger wäre. Hab so jetzt noch keinen Rechtsbeistand und auch eigentlich keine Zeit mich mit sowas zu beschäftigen. So jetzt lese ich von der Grundsatzklage und wollte fragen, ob dies dann auch für mich gelten würde> Könnte ich auch diesen ungeklärten Rechtstreit als Begründung angeben >

Ich bekomme BAFÖG und bin jetzt auch nicht soo Vermögend,sodass ich die Steuer schon unberechtigt finde.

Vielen Dank falls mir jemand helfen kann!

Gruß

Benjamin Beichler

ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Christian @, Dienstag, 15.01.2008 (vor 6774 Tagen) @ Benjamin Beichler

Hallo Benjamin,
das einzig Entscheidende ist, ob Du wirklich zwei Wohnungen innehast.
Falls Du in Rostock mit Nebenwohnung gemeldet bist und in der Hauptwohnung z.B. bei Deinen Eltern wohnst, hast Du die Hauptwohnung nicht inne und bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Die Begründung für das Kassen- und Steueramt der Stadt Rostock ist dann denkbar einfach.
Genauer geht es nicht - und wenn die Stadt dann noch Fragen hat, ist ihr nicht mehr zu helfen.
Gruß
Christian

ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Benjamin Beichler @, Mittwoch, 16.01.2008 (vor 6773 Tagen) @ Christian

Also mein Hauptwohnsitz ist quasi nur mein Kinderzimmer ;-)

Wie muss ich denn das schreiben aufsetzen, damit es im amtlichen Deutsch verfasst ist >(auf welche Urteile müsste ich verweisen >)

ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Christian @, Mittwoch, 16.01.2008 (vor 6773 Tagen) @ Benjamin Beichler

Hallo Benjamin,

als „amtliche Formulierung müsste z.B. völlig reichen:

„Ich habe meine melderechtliche Hauptwohnung im Haushalt meiner Eltern nicht als Erstwohnung inne. Folglich kann meine Nebenwohnung in Rostock keine Zweitwohnung sein (vgl. dazu u.a. BVerfG, OVG M-V).“

Die entsprechenden Urteile kennt die Stadt Rostock genau, denn sie hat vom OVG M-V ihr rechtswidriges Handeln um die Ohren gehauen bekommen. Weitere Angaben sind unnötig.

Gruß
Christian

ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Student @, Samstag, 16.02.2008 (vor 6742 Tagen) @ Christian

Hallo, ich hatte das alles auch genau so gemacht, hatte nur noch zusätzlich die Aktenzeichen erwähnte und darauf hingewiesen, dass diese "Zweitwohnung" nicht Ausdruck meines Vermögens ist.

Nun habe ich die Antwort bekommen, dass meine Verfahren ruht, ich aber trotzdem zahlen soll laut § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung.

So wie ich gehört habe lehnt die Hansestadt Rostock den Antrag auf Aussetzung der Zahlen un der Regel nicht ab.

Meine Frage ist jetzt aber worauf ich mich beziehe. Widersprochen habe ich ja aufgrund der Entscheidung des OLG Greifswald (glaub ich, war auch jeden Fall richtig) und natürlich mit der Begründung keine Zweitwohnung zu haben etc.

Wie Begründung ich nun den Antrag auf Aussetzung der Zahl>

Das ist eigentlich schon meine einzige Frage, das muss ja irgendwo geschrieben stehen, dass man so einen Antrag stellen darf.

ZWS als Student in Rostock - Erbitte Hilfe

Christian @, Sonntag, 17.02.2008 (vor 6741 Tagen) @ Student

Hallo Benjamin,
wenn die Stadt Rostock den Widerspruch ruhen lassen will, ist das ihre Sache und für Dich erst Mal nicht mit Nachteilen verbunden. Wenn Rostock zwischenzeitlich auf der Zahlung besteht, hat die Stadt zumindest formal die VwGO auf ihrer Seite.
Wie gegen jede Entscheidung einer Behörde kannst Du beim VG Rostock klagen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wie das ausgeht, steht in den Sternen. Ich tippe mal darauf, dass das VG den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage vielleicht zurück-weisen wird, weil es das „öffentliche Interesse“ an der Eintreibung einer rechtswidrigen Steu-er für wichtiger hält als rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Es heißt ja schließlich auch Ver-waltungs- und nicht Bürgergericht.
Ob eine Klage sinnvoll ist, sei dahin gestellt, liegt aber in Deiner Entscheidung.
Gruß
Christian