Zweitwohnungssteuer für Azubis in Halle?

Christian @, Sonntag, 20.01.2008 (vor 6033 Tagen) @ sunny126

Hallo,
das ist natürlich eine bösartige Frage, denn die „Erklärung“ der Stadt Halle baut auf der Satzungslüge „Nebenwohnung = Zweitwohnung“ auf. Über diese Lüge stolpert die Stadt regelmäßig vor Gericht, aber das stört im Rathaus anscheinend niemanden - kostet ja nicht das eigene Geld.
Langer Rede kurzer Sinn: Wer diese Erklärung ausfüllt, hat den Steuerbescheid schon an der Backe. Auch wenn es wahrscheinlich nicht viel nutzt, würde ich den Steuerbescheid unausgefüllt mit einem Anschreiben zurückgeben. Das bringt die Stadt zumindest in Zug- und Erklärungszwang.
Im Anschreiben sollte stehen:
„Die von mir gemeldete Nebenwohnung ist ein Zimmer im Haushalt meiner Eltern über das ich weder die rechtliche noch die tatsächliche Verfügungsgewalt habe und somit keine Zweitwohnung, die ich neben meiner (melderechtlichen) Hauptwohnung innehabe. Zu meiner Entlastung reiche ich deshalb den mir von Ihnen übersandten amtlichen Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ unausgefüllt zurück.“
Achte darauf, dass Du als Anschrift Deine Hauptwohnung angibst.
Gruß
Christian


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