Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall

sopran123 @, Donnerstag, 24.01.2008 (vor 6404 Tagen)

Hallo!

Ich habe mir nun über eine Stunde die unterschiedlichen Beiträge zum Thema Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnungssteuer in Köln (mit Erleichterung und Entsetzen) durchgelesen, schaffe die Transferarbeit zu meinem individuellen Fall aber nicht wirklich. Hilfe ist also mehr als willkommen.

Mein Fall: Bin Opernsängerin und habe nach abgeschlossenem Studium (an der Musikhochschule Köln ;-) ) im August 2005 mein erstes Engagement hoffnungsvoll am Theater Flensburg angetreten und meinen langjährigen Partner in Köln zurückgelassen. Mein Bemühen Flensburg als Zweitwohnsitz anzumelden wurde bei 700km Entfernung Flensburg-Köln müde belächelt, man bot mir aber ganz freundlich in Flensburg an, Köln als Nebenwohnsitz gelten zu lassen. Dachte mir (wie viele in diesem Forum) nichts dabei. Im Juni 2007 endete mein Vertrag in Flensburg, so habe ich mich wieder in Köln mit Hauptwohnsitz angemeldet. Vor wenigen Tagen kam der Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer(inkl. Anleitung zum Ausfüllen) der Stadt Köln.

Zusatzinfos:

- wegen der "unfreundlichen" Arbeitszeiten am Theater war ich maximal alle zwei Monate mal 2 Tage in Köln

- ein Jahr vor meinem Umzug nach Köln bin ich in die 2-Zimmer/46qm Wohnung meines Freundes eingezogen, habe den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt und den Hauptwohnsitz dort angemeldet, aber niemals (nachweislich oder anteilig) Miete bezahlt

- wegen einer Gastprofessur war mein Freund zudem während meines Engagements in Flensburg 6 Monate im Ausland, so dass ich in dieser Zeit auch nicht in Köln war

Meine Fragen:

+ aus den Beiträgen verstehe ich, dass ich mich nicht auf Unwissenheit oder die Tatsache, dass der Bescheid erst 2einhalb Jahre später kommt, berufen kann. Oder>

+ kann ich mit meinen ungünstigen Arbeitszeiten argumentieren, die eine Nutzung der Nebenwohnung fast unmöglich machten und die ich daher auch steuerlich nicht geltend gemacht habe>

+ hilft es mir bzw. wird anerkannt, wenn mein Freund ein Bestätigung ausstellt, dass ich wegen der geringen Nutzung der Wohnung nur einen sehr geringen Mietanteil von ca. 30-40 EUR im Monat bezahlt habe> - Stichwort "nur zeitweise geduldeter Nutzer"

+ was kann ich beim Ausfüllen der Erklärung richtig/falsch/besser machen>

+ sonstige Tipps oder Ratschläge>

Herzlichen Dank im Voraus, sopran123

Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall

Christian @, Donnerstag, 24.01.2008 (vor 6404 Tagen) @ sopran123

Hallo sopran123,
der Fehler war die Anmeldung der Kölner Wohnung als Nebenwohnung. ob sich das rückgängig machen lässt, bezweifle ich. Ist wahrscheinlich nicht mal den Versuch wert.
Wie oft Du diese Nebenwohnung genutzt hast, ist uninteressant. Aber so wie ich das verstehe, war der Freund alleiniger Inhaber Deiner Nebenwohnung, Du warst nur „geduldeter Nutzer“ und hattest zu keinem Zeitpunkt die Wohnung inne. Das interessiert die Stadt Köln vermutlich wenig, denn nach ihrer rechtwidrigen Satzung besteuert sie das „Nutzen einer Nebenwohnung“ und nicht das „Innehaben einer Zweitwohnung“. Die Erklärung solltest Du nur bis zum Punkt „Steuerpflicht“ ausfüllen und dort unter dem Punkt „Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“, als Erläuterung schreiben: „da ich diese Wohnung zu keinem Zeitpunkt innehatte“. Den Rest entwerten, unterschreiben und ab damit.
Dann heißt es warten, was die Stadt Köln daraus macht. Stelle Dich darauf ein, dass die Stadt vermutlich ohne weitere Rückfragen einen Steuerbescheid auf der Grundlage einer Schätzung verschickt.
Sicherheitshalber solltest Du die „Steuererklärung“ per Einschreiben mit Rückschein verschicken, oder eine „Aktennotiz anlegen. Köln neigt dazu, Jahre später zu behaupten, der potentielle Steuerpflichtige habe nicht geantwortet. Spielt im Endeffekt zwar keine wesentliche Rolle, aber es ist immer gut, wenn man solche Behauptungen mit klaren Aussagen widerlegen kann („… habe ich die Erklärung am …. eigenhändig in den Briefkasten geworfen - Zeuge …“).
Gruß
Christian

PS: Ich nehme an und hoffe, Du hast Dich in Köln mit alleiniger Wohnung und nicht mit Hauptwohnung angemeldet.

Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall

sopran123 @, Freitag, 25.01.2008 (vor 6403 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

herzlichen Dank für die prompte Beantwortung. (Woher kommt Deine gute Kenntnis des Sachverhalts>)

Tatsächlich habe ich in Köln meine Hauptwohnung und in Dortmund (neuer Job) seit August eine Zweitwohnung, für die ich auch schon Zweitwohnungssteuer entrichtet habe. Hatte gehofft, das dann bei der Einkommensteuer unter dem Punkt "doppelte Haushaltsführung" zurück zu bekommen. Auch ein Fehler>

Nochmal zum Thema "Zweitwohnung Köln": Eine Bescheinigung meines Freundes, in der er meinen sehr geringen Mietanteil bestätigt, macht also keinen Sinn bzw. greift einer evtl. überhöhten Schätzung durch die Stadt vor>

Wiederum herzlichen Dank im Voraus,

sopran123

Zweitwohnugssteuer Köln - mein Fall

Christian @, Freitag, 25.01.2008 (vor 6403 Tagen) @ sopran123

Hallo Sopran123,

eine Bescheinigung des Freundes über die Miete ist eher schädlich, denn dann nimmt die Stadt mit einiger Berechtigung an, dass Du Mieterin der Wohnung bist und diese somit innehast - und schätzt den Anteil trotzdem, weil die Miete zu niedrig angesetzt ist. Hier gilt Alles oder Nichts. Das Argument heißt: Keine Zweitwohnungsteuer, weil kein Innehaben er Nebenwohnung - das gibt voraussichtlich noch genug Ärger mit der Stadt.

Für Dortmund gilt übrigens das Gleiche (sowohl von der Argumentation als auch vor zu erwartenden Ärger her). Du hast in Dortmund keine Zweitwohnung, wenn Du die Hauptwohnung in Köln nicht innehast (in diesem Fall besteuert die Stadt das Innehaben einer Nebenwohnung - auch nicht im Sinne der Entscheidungen des BVerfG). Und auch das lässt sich im Fall der Fälle nur gerichtlich durchsetzen. Allerdings ist die Messe in Dortmund schon gesungen, weil Du dort keinen Widerspruch eingelegt hast.

Bezüglich der Einkommensteuer solltest Du Dich noch mal informieren. M.E. lässt sich zumindest in dem Fall Köln/Dortmund die doppelte Haushaltsführung geltend machen, ohne in die Zweitwohnungsteuerfalle zu tappen. Da werden gleiche Begriffe für unterschiedlich Sachverhalte verwendet.

Im Beharren auf das Unrecht sind die Städte bei der ZWSt hartnäckig - in NRW freilich unterstützt von manch unbedarften Gerichten. Wenn man denen (Städte und Gerichte) auf die Sprünge helfen will, muss man sich informieren und die Sachverhalte wenigstens einigermaßen kennen.

Gruß

Christian