Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Brabette @, Mittwoch, 30.01.2008 (vor 6176 Tagen)

Hallo!
Ich möchte nur noch mal nachfragen, damit ich sicher bin:
Im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz – BlnZwStG
steht folgendes:

"Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer."

hieße doch, ich hätte, bei angenommenem Zweitwohnsitz in Berlin, ein Jahr Zweitsitzwohnen frei, oder>

später steht da aber:

"Die Steuer entsteht mit dem Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht für den Rest des laufenden Kalenderjahres. Im übrigen entsteht die Steuer mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist."

und da komm ich nicht mehr mit.

Hieße das, wenn ich, sagen wir mal April meinen ZWS in Berlin anmelde, würde mir schon ab Januar des Folgejahres ZwSt berechnet werden>>
Obwohl das Jahr eigentlich erst im April rum wär>

Ich bin dankbar für Antworten.

Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Christian @, Mittwoch, 30.01.2008 (vor 6176 Tagen) @ Brabette

Hallo Brabette (>),
vorab: Ob man in Berlin eine Zweitwohnung innehat oder nicht, ist völlig egal. Entscheidend ist einzig und allein, dass man in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Wie das Berliner Finanzamt das Gesetz versteht - wenn es denn überhaupt einem menschlichen Verständnis zugänglich ist -, steht in den Sternen und wird vermutlich von Fall zu Fall, ganz nach der Prominenz (oder anderen Kriterien) des Betroffenen gehandhabt. Da ist das Verhalten der deutschen Volksstämme ziemlich einheitlich. Warum auch nicht - wenn das Gesetz schon willkürlich ist, kann es auch so gehandhabt werden.
Zu Deiner Frage.
Die Gesetzesnormen bedeuten nach allgemeinen Grundsätzen des Rechts, der Sprache und der Logik:
Wer sich zum Beispiel am 17. Mai 2007 in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet hat, wird am 1. Juni 2008 zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ab 2009 dann jeweils zum 1. Januar.
Ob diese allgemeinen Grundsätze allerdings in Berlin gelten, wäre nur empirisch herauszufinden. Ich persönlich möchte das Risiko nicht eingehen und habe deswegen keine Nebenwohnung in Berlin angelmeldet.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Brabette @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6174 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für die Antwort. 2 Dinge sind jetzt noch nicht ganz klar. Du schreibst:

Ob man in Berlin eine Zweitwohnung innehat oder nicht, ist völlig

» egal. Entscheidend ist einzig und allein, dass man in Berlin mit
» Nebenwohnung gemeldet ist.

Hab ick wat mißverstandn> Zweitwohnsitz und Nebenwohnung ist dasselbe, oder> Es geht jetzt um das Wort "gemeldet", ja>

» Wer sich zum Beispiel am 17. Mai 2007 in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet
» hat, wird am 1. Juni 2008 zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Ab 2009
» dann jeweils zum 1. Januar.

D.h. diese Steuer wird im Voraus bezahlt> Also am 01.06.08 für den Rest des Jahres 2008> Und im Jan 2009 für das Jahr 09> Es bleibt also dabei: ein Jahr frei zweitwohnsitzen>
Ich will dich nicht darauf festnageln, aber ich würd gern wissen ob du´s auch so verstanden hast...
Danke. Babette (jaja, natürlich ohne ´r´;-))

Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Christian @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6174 Tagen) @ Brabette

Hallo Babette,

das Missverständnis ist gewollt. Die Kommunen jonglieren gerne mit den Begriffen
-Zweit-/Nebenwohnsitz,
- Nebenwohnung und
-Zweitwohnung
und wollen alle Welt glauben machen, das sei das Gleiche. Das gelingt manchen Kommunen sogar vor Gericht (bestes Beispiel; der VGH Bayern - aber der glaubt ja alles, was die Kommunen ablassen). Frei nach dem Motto: Nur wer klare Begriffe hat, kann richtige Entscheidungen fällen, sorgen die Kommunen auf diese Weise für die gewollte Verwirrung, die sie für ihre schäbige Steuererhebung brauchen. Zum Glück finden sich zunehmend Gerichte(vielleicht auch irgendwann mal in BY), die das Spiel nicht mitmachen.:-P
Wird es für Dich damit klarer:
Eine Zweitwohnung muss man (zusätzlich zur Erstwohnung) innehaben, um zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein. Ob man die Zweitwohnung als Nebenwohnung melden muss, ist nicht zwingend erforderlich (Melderecht), und die Zweitwohnung muss auch kein Zweitwohnsitz sein.;-)

» D.h. diese Steuer wird im Voraus bezahlt> Also am 01.06.08 für den Rest
» des Jahres 2008> Und im Jan 2009 für das Jahr 09> Es bleibt also dabei:
» ein Jahr frei zweitwohnsitzen>

Ja, so verstehe auch ich das Berliner ZWStG - die Nebenwohnung wird erst nach einem vollen Jahr in Zweitwohnung umbenannt und so zum Steuergegenstand. Die Zahlungsmodalitäten sind ein bisschen anders, das Gesetz legt fest: „Die Steuer wird als Jahresbetrag am 15. Juli fällig“. Wahrscheinlich soll auf diese Weise das Urlaubsgeld für die Kommunalpolitiker reinkommen.

Aber: Zahlen würde ich keine Cent - und wenn Berlin noch so arm ist.

Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Brabette @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6174 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
ja, danke, ist etwas klarer geworden.
Tja, hm muß ich mal überlegen wie ich das am besten mache.
Hab derzeit Hauptwohnsitz in Berlin und muß Hauptmieterin im Vertrag bleiben. Ich ziehe allerdings weg und brauche auch am neuen Wohnort ne Meldeadresse, doch dort ist es noch höher Zweitwohnsitz bescheuert äh -steuert.:-D
Auto würd auch ich gern in Berlin gemeldet lassen. (wär ja mit Nebenwohnung kein Problem,oder> ) Na, mal sehen. 1 jahr kann ich ja die ZW in Berlin haben. Vielleicht find ich bis dann ja eine gute Lösung...
Gruß babette

Zweitwohnsitzsteuer erst nach einem Jahr?

Christian @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6174 Tagen) @ Brabette

Hallo Babette,
zwei Dinge noch für das Nachdenken:
1. Der PKW muss am Wohnort (= Haupt- oder alleinige Wohnung) angemeldet sein (gesetzliche Regelung seit 1.3.2007).
2. Mieter oder Eigentümer einer Wohnung kann man auch sein, ohne die Wohnung melderechtlich relevant zu nutzen, eventuell ist also eine Meldung mit Nebenwohnung in Berlin gar nicht erforderlich.
Gruß
Christian