Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Su @, Montag, 04.02.2008 (vor 6337 Tagen)

Hallo,

mein Freund wohnt seit knapp 2 Jahren mit mir in meiner Eigentumswohnung in Köln, seitdem auch mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet. (Als 1. Wohnsitz ist noch die Adresse seiner noch nicht von ihm geschiedenen Frau angegeben)

Miete zahlt er nicht, es existiert also auch kein Mietvertrag, er bezahlt mir allerdings monatlich etwas mehr als die Hälfte der Nebenkosten.

Muß er die Steuer bezahlen> Bzw. was mich mindestens genauso interessiert: Müssen wir einen Mietvertrag abschließen> Denn das würde ja eine Versteuerung der Mieteinnahmen für mich bedeuten.

Viele Grüße, Susanne

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Montag, 04.02.2008 (vor 6337 Tagen) @ Su

Es sollte kein Mietvertrag geschlossen werden, wenn die ZWSt vermieden werden soll.

Wichtig ist, dass dem Freund keine eigenständige oder gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung oder auch nur eines Teils von ihr nach Eurer Vereinbarung zusteht.

Somit mangelt es an der "Wohnungseigenschaft" für ihn.

Er ist lediglich "Besucher".

Nach entsprechender Erklärung lässt das FA in Berlin von der Besteuerung ab.

Gruß

Tommi

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Christian @, Montag, 04.02.2008 (vor 6337 Tagen) @ Su

Hallo Susanne,
abgesehen davon, dass die Meldung mit Nebenwohnung falsch sein dürfte, ist ein Mietvertrag wirklich nicht erforderlich. Wozu auch>
Allerdings wird die so genannte Zweitwohnungsteuer in Köln trotzdem fällig. Denn Köln besteuert mit seiner verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung.
Wie Tommi schrieb, handhabt das Finanzamt Berlin das anders. Das liegt u.a. auch daran, dass Berlin eine andere (allerdings ebenfalls rechtswidrige) Regelung als Köln hat.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

Ich habe mir die Satzung von Köln angeschaut:
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/zweitwohnungssteuer/7.pdf

Sie ist im hier entscheidenden Punkt nach meiner Auffassung mit derjenigen von Berlin identisch.

Entscheidend ist, dass der Freund eine Zweitwohnung innehat.
Dies ist nicht der Fall, wenn er über keinen Bereich der Wohnung eigenständige oder gemeinschaftliche Verfügungsgewalt hat; er also weder "Untermieter" noch "Wohngemeinschaftsmitglied" ist.

Reiner Besuch bzw. Aufenthalt ohne "Innehaben" sollte auch nach der Satzung von Köln keine Zweitwohnungssteuer auslösen.

Also ggf. entsprechende Mitteilung ans FA schicken und sehen, was passiert.

Gruß

Tommi

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Christian @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Tommi

»Hallo Tommi,
in der Wohnungsdefinition unterscheiden sich die Kölner Satzung und das Berliner Gesetz sehr wohl und daraus ergeben sich selbstverständlich unterschiedliche rechtliche Folgen. Bezüglich des Innehabens ist aber sowohl in Köln als auch in Berlin entscheidend, dass jemand mit Nebenwohnung gemeldet ist bzw. sich zu melden hätte - das Innehaben im rechtlichen Sinn spielt keine Rolle. Denn: „Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken“. Absurderweise kann man deswegen sowohl in Köln wie auch in Berlin Zweitwohnungen innehaben, ohne dafür ZWSt zahlen zu müssen.

Nochmals zu Susannes Frage: Ob mit oder ohne Mietvertrag ist für die Kölner Zweitwohnungsteuer völlig unerheblich.

Abgesehen davon ist in Köln nicht das Finanzamt sonder das Kassen- und Steueramt der Stadt zuständig, denn entgegen Kölner Selbstüberschätzung ist Köln kein eigener Staat.

Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

» in der Wohnungsdefinition unterscheiden sich die Kölner Satzung und das
» Berliner Gesetz sehr wohl und daraus ergeben sich selbstverständlich
» unterschiedliche rechtliche Folgen. Bezüglich des Innehabens ist aber
» sowohl in Köln als auch in Berlin entscheidend, dass jemand mit
» Nebenwohnung gemeldet ist bzw. sich zu melden hätte - das Innehaben im
» rechtlichen Sinn spielt keine Rolle. Denn: „Inhaber der Zweitwohnung ist
» derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung
» als Zweitwohnung bewirken“.

Das steht so nicht in der Berliner Satzung.
Diesen Passus hatte ich nicht realisiert.

Danke für die Richtigstellung - somit funktioniert mein Vorschlag in Köln leider nicht.

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Christian @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,.
das steht wortwörtlich so im Berliner Gesetz. § 3 Abs. 1, Satz 2.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

» Hallo Tommi,.
» das steht wortwörtlich so im Berliner Gesetz. § 3 Abs. 1, Satz 2.
» Gruß
» Christian

Stimmt auch wieder....sorry

Andererseits:

Frage mich dann nur, warum das Berliner FA mir die Steuern dann nach ewigem Gezerre zurückgezahlt hat, nachdem ich eine Bescheinigung vorgelegt hatte, wonach ich keine eigenständige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung oder eines Teils von ihr hatte :-)