ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Christian @, Sonntag, 10.02.2008 (vor 6283 Tagen) @ Blümchen

Hallo Blümchen,
gilt sozusagen „immer und überall“.
Im Melderecht ist eine Wohnung ein umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird - also KANN Deine Gartenlaube melderechtlich eine Wohnung sein (selbst wenn das „Übernachten“ verboten ist).
Laut Oranienburger Satzung gelten als Zweitwohnungen die Wohnungen, die über
- mindestens 25 qm Wohnfläche und mindestens ein Fenster
- Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in vertretbarer Nähe
- Voraussetzungen zum Kochen und zur zeitweiligen Beheizung verfügen
und damit wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet sind.
Nach Deiner Beschreibung ist Deine Gartenlaube nach Oranienburger Recht also keine Wohnung und kann somit auch keine Zweitwohnung sein.
Steuerlicher Wohnsitz ist der Ort (die Kommune) in dem (der) Du eine Wohnung innehast, in der Absicht sie zu nutzen und beizubehalten. Da kann man dann über Wohnung und Gartenlaube und Innehaben trefflich streiten.
Warum Du allerdings mit aller Gewalt die Gartenlaube zum Zweitwohnsitz machen willst, erschließt sich mir nicht.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion