FG Berlin November 2007
» Diese Urteile fallen schon allein deswegen auf, weil sie im Zusammenhang
» mit einer Aufwandsteuer hartnäckig von Konsum sprechen - dann wäre die
» Zweitwohnungsteuer eine Verbrauchsteuer. Das hat das BVerfG schon gemerkt
» und sich elegant selbst korrigiert. Besteuert wird der Zustand, der im
» Innehaben von mehr als einer Wohnung zu Ausdruck kommt - von Konsum ist da
» nicht die Rede.
Hallo Christian,
welche eigene(>) Entscheidung hat das BVerfG mit welcher Folgeentscheidung wann "korrigiert">
Ich dachte in der Tat, dass "Aufwand" i.S. 105 GG konsumptiven Aufwand meint. Was ist an dieser Vorstellung falsch>
Gruß
Tommi
P.S. Wo kann man das Urteil des FG Berlin (vollständig) nachlesen>
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- FG Berlin November 2007 -
agathe,
11.02.2008
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Christian,
11.02.2008
- FG Berlin November 2007 - Tommi, 11.02.2008
- FG Berlin November 2007 -
Christian,
11.02.2008