FG Berlin November 2007

Tommi @, Montag, 11.02.2008 (vor 6353 Tagen) @ Christian

» Diese Urteile fallen schon allein deswegen auf, weil sie im Zusammenhang
» mit einer Aufwandsteuer hartnäckig von Konsum sprechen - dann wäre die
» Zweitwohnungsteuer eine Verbrauchsteuer. Das hat das BVerfG schon gemerkt
» und sich elegant selbst korrigiert. Besteuert wird der Zustand, der im
» Innehaben von mehr als einer Wohnung zu Ausdruck kommt - von Konsum ist da
» nicht die Rede.

Hallo Christian,
welche eigene(>) Entscheidung hat das BVerfG mit welcher Folgeentscheidung wann "korrigiert">

Ich dachte in der Tat, dass "Aufwand" i.S. 105 GG konsumptiven Aufwand meint. Was ist an dieser Vorstellung falsch>

Gruß

Tommi

P.S. Wo kann man das Urteil des FG Berlin (vollständig) nachlesen>


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