kurze Frage wg ZWS

Christian @, Sonntag, 17.02.2008 (vor 6177 Tagen) @ cj

Hallo,
eine Anfrage ist (noch) kein Steuerbescheid, und die Steuererklärung enthält zumindest den Passus
-„Die Wohnung ist nicht Zweitwohnung im Sinne der Satzung …. Bei meinem Nebenwohnsitz in Leipzig handelt es sich um ein Zimmer innerhalb der abgeschlossenen Wohnung meiner Eltern (Bescheinigung der Eltern ist beigefügt).“
Das lässt hoffen, dass die Leipziger gewillt sind, sich an ihre eigene Satzung zu halten. Wenn auch ein paar Formulierungen und Begriffe in dieser „Erklärung“ Anlass zu Fragen und Bedenken geben. Die Forderung nach einer Bescheinigung der Eltern ist unverschämt und nebenbei dumm.
Also, Erklärung wahrheitsgemäß ausfüllen, abgeben und abwarten. Kommt dann doch ein Steuerbescheid: Widerspruch. ggf. Klage.
Die Meldung mit Nebenwohnung in Leipzig ist zumindest nicht rechtswidrig.
Bemerkung am Rande:
In Passau ist die Haupt-, in Leipzig die Nebenwohnung; ob und wo Du einen oder mehrere Wohnsitze hast, ist eine völlig andere und für die ZWSt irrelevante Frage.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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