Zeitraum für ZWS

Christian @, Montag, 18.02.2008 (vor 6123 Tagen) @ Sonja

Hallo Sonja,
im Prinzip ja, denn das Einwohnermeldeamt hat durchaus die Berechtigung, beim Wohnungsgeber anzufragen, wer in seien Wohnungen wohnte oder wohnt.
Der Mietvertrag spielt überhaupt keine Rolle. Wenn Du die Wohnung vom 27.9.2007 bis 16.02.2008 als Nebenwohnung genutzt hast, ist gemäß der mehr als verfassungswidrigen so genannten Zweitwohnungsteuersatzung Kemptens eine Steuer vom 1.10.2007 bis 29.2.2008 zulässig. Diese Zeitdauer als solche mit monatsweiser Abrechnung ist so oder in ähnlicher Form nahezu überall üblich und im Grundsatz auch nicht zu beanstanden (dürfte wohl jedes Gericht durchgehen lassen).
De Frage, ob die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in Deinem Fall überhaupt zulässig ist, kann ich nicht beantworten, weil ich Deine Lebens- und Wohnverhältnisse bezügliche Haupt- und Nebenwohnung nicht kenne.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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