ZWS Halle

Kristin83 @, Montag, 18.02.2008 (vor 6516 Tagen)

Hallo,

ich habe seit 2002 eine Nebenwohnung in Halle und als Hauptwohnsitz mein "Kinderzimmer" bei meinen Eltern. Gegen den Steuerbescheid bei Einführung der ZWS hatte ich damals Widerspruch eingelegt, aber ohne Erfolg und habe letztendlich gezahlt. Das gleiche beim ersten Urteil, das die Satzung für ungültig erklärte. Jetzt wurde ja aber die Satzung (wieder einmal) vom Gericht für ungültig erklärt. Laut diesem Urteil habe ich ja nicht mal eine "Zweitwohnung", da ich keine Hauptwohnung "innehabe". Letzte Woche kam die Steuerfestsetzung für dieses Jahr - kann ich jetzt eigentlich noch irgendwas machen> (Widerspruch>) Rückwirkend kann man ja wahrscheinlich eh nichts machen, oder>

lg, Kristin

ZWS Halle

Yvonne Winkler @, Montag, 18.02.2008 (vor 6516 Tagen) @ Kristin83

Die Stadt Halle erlässt jedes Jahr einen neuen Bescheid. Gegen den würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da alle Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, ausgesetzt werden, bis das OVG Magdeburg seine Entscheidung zum Thema fällt. Vielleicht geht die Stadt, so das Bundesverwaltungsgericht noch nichts entschieden hat, auch noch nach Leipzig.
Wichtig ist es, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, da der Betrag sonst eingezogen wird. Bei denjenigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird auch der Vollzug ausgesetzt.

So jedenfalls die Auskunft der Stadt, die mir letzte Woche vom Steueramt so gegeben wurde.

Gruß YW

ZWS Halle

Kristin83 @, Montag, 18.02.2008 (vor 6516 Tagen) @ Yvonne Winkler

ah sehr gut - nach einem anderen Thread hier im Forum war ich mit nicht so sicher, ob ich nachdem ich die letzten Jahre gezahlt habe, überhaupt noch was machen kann.
Also am besten Widerspruch schreiben mit Verweis auf das Urteil und dass ich nur ein Kinderzimmer als Hauptwohnsitz habe> Oder reicht schon das Urteil, das die Satzung ja für ungültig erklärt> Gibts da ein Aktenzeichen dazu> Und Einzugsermächtigung widerrufen - musste ich die letzten Jahre zwecks Ratenzahlung erteilen. Müsste ja alles in einem Brief gehen, oder>

lg, Kristin

achso - muss ich die Zahlungsaussetzung extra erwähnen> Also irgendwie diese aufschiebende Wirkung beantragen>

ZWS Halle

Christian @, Montag, 18.02.2008 (vor 6515 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kirstin,
wozu einen Verweis auf das Urteil - das kennen die.
Es genügt völlig:
„Ich habe meine melderechtliche Hauptwohnung im Haushalt meiner Eltern nicht als Erstwohnung inne. Folglich kann meine Nebenwohnung in Halle keine Zweitwohnung sein (vgl. dazu u.a. BVerfG, OVG M-V). Mit dem Ruhen des Verfahrens sowie dem Aussetzen des Bescheides bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bin ich einverstanden.“:-P
Denn wenn, wie Yvonne schreibt, das Steueramt den Vollzug aussetzt, sollte man das sicherheitshalber beantragen bzw. dem zustimmen.:-D
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 6513 Tagen) @ Christian

Kann ich eigentlich rückwirkend noch irgendwas machen, falls das Urteil rechtskräftig wird> Denn nach dem Urteil hatte ich ja nie eine "Zweitwohnung".
lg,Kristin

ZWS Halle

Christian @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 6513 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
wenn Dein (ZWSt-)Bescheid nicht in der vorgegebenen Frist angegriffen wurde, ist er bestandskräftig. Dann ist „rückwirkend“ nichts mehr zu machen. :-(
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 6513 Tagen) @ Christian

Naja ich hatte gegen 2 (glaub ich) Widerspruch eingelegt - am Ende aber doch bezahlt... das bringt mir dann wahrscheinlich nix, oder>

ZWS Halle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 6513 Tagen) @ Kristin83

genau so ist es

ZWS Halle

Kristin83 @, Samstag, 01.03.2008 (vor 6504 Tagen) @ Yvonne Winkler

So - hab mal was positives zu berichten. Mein Widerspruch hatte Erfolg und die Zahlung wurde bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Jetzt muss nur noch das Gericht entsprechend entscheiden :-)

ZWS Halle

Kristin83 @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6486 Tagen) @ Kristin83

Äh Problem - die Stadt hat zwar meinem Widerspruch akzeptiert und angeblich die Zahlung ausgesetzt - hat jetzt aber doch plötzlich abgebucht, obwohl ich meine Einzugermächtigung widerrufen hatte... einfach zurück buchen oder was meint ihr>

ZWS Halle

Christian @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6486 Tagen) @ Kristin83

Ganz einfach zurückbuchen - zweckmäßig verbunden mit einem Anruf bei der Stadtkasse und Hinweis an den Bearbeiter auf die widerrufene Einzugsermächtigung.
Und als Lehre halten wir fest: Einzugsermächtigungen nur an vertrauenswürdige Institutionen!
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6486 Tagen) @ Christian

Dass ich den Widerruf der Einzugsermächtigung gleich mit meinem Widerspruch verbunden habe, sollte ja nix daran ändern, oder> Anwort auf den Widerspruch hab ich ja - also ist auch der Widerruf angekommen... Werd morgen früh erst mal da anrufen und wenn sie sich querstellen zurück buchen. Wegen denen wären fast noch andere Abbuchungen geplatzt...
achso - die Einzugsermächtigung wollten die haben, weil ich die letzten Jahre in Raten gezahlt habe, die die automatisch abbuchen wollten. wäre sonst wohl nicht gegangen...

ZWS Halle

Christian @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6486 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
dann sollte alles klar sein.
Zurückbuchen lassen (läuft über Deine Bank) und dann bei der Stadt anrufen - bei der Stadtkasse (!) - Deine Daten sind umgehend zu löschen. Der Widerruf ist ja angekommen, da hat die Stadt die Finger von Deinem Konto zu lassen.
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6485 Tagen) @ Christian

Dann haben die wohl meinen Widerruf nicht weitergeleitet - den hatte ich zusammen mit dem Widerspruch an das Ressort Steuern geschickt. Als ich die Genehmigung erteilt habe gings ja auch... wär ja auch zu schön wenn mit der Stadt mal was ohne Probleme klappt...

ZWS Halle

Kristin83 @, Sonntag, 30.03.2008 (vor 6475 Tagen) @ Kristin83

Und wieder was neues von der Stadt. Ich hatte ja den eingezogenen Betrag zurück gebucht. Habe auch versucht dort anzurufen, aber niemanden erreicht. Jetzt hab ich einen Brief bekommen, dass die Abbuchung nicht erfolgen konnte, weil ich ihr ja widersprochen habe. Gleichzeitig werde ich aufgefordert den fälligen Betrag PLUS 3 Euro Bankgebühren für die Rückbuchung zu überweisen oder erneut eine Einzugsermächtigung zu erteilen... Durch meinen vorher erteilten Widerruf der Einzugsermächtigung war die Abbuchung ja aber ihrerseits nicht rechtmäßig - also was gehen mich die Bankgebühren an, oder> Wenn die nicht fähig sind den Widerspruch weiter zu leiten... Ich musste durch deren Abbuchung sogar noch Überziehungszinsen zahlen, da ich mit der Abbuchung ja nicht gerechnet habe...
Und im Widerspruchsbescheid schreiben sie ja, dass "keine Mahn- und Vollstreckungsversuche unternommen" werden.

Was meint ihr> Die 3 Euro sind doch deren Sache, oder> Also am besten gleich widersprechen. Und könnte ich denen auch noch die Überziehungszinsen abhängen> (ist zwar nur 1 cent - aber rein prinzipiell>) Und endgültig entschieden ist zu der Sache ja noch nichts, oder>

lg, Kristin

ZWS Halle

Christian @, Sonntag, 30.03.2008 (vor 6475 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
das sind die Abgründe der Zweitwohnungsteuer.
Klar ist, dass der Widerruf der Einzugermächtigung für die Stadt verbindlich ist, und sie nicht einfach von Deinem Konto den Betrag einziehen darf. Tut sie es trotzdem, ist sie für die Folgen selbst verantwortlich. Das sollte man ihnen auch unter die Nase reiben.
Und was die Forderung angeht, erneut eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sollte man die Stadt darauf hinweisen, dass eine Einzugsermächtigung auch vom guten Ruf, von der Ehrlichkeit und Gesetzestreue des Geschäftspartners abhängig ist. Allein deswegen kommt eine diesbezügliche Ermächtigung der Stadt Halle nicht in Frage.
Das würde ich der Stadtkasse/dem Steueramt mehr oder weniger unfreundlich schreiben. Die Überziehungszinsen würde ich nicht gesondert einfordern (1 Cent ist da selbst für ein Prinzip zu wenig). Aber darauf hinweisen, ohne den Betrag zu nennen, sollte man schon und ggf. bei nächster Gelegenheit mit einbringen.
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Sonntag, 30.03.2008 (vor 6475 Tagen) @ Christian

» Die Überziehungszinsen würde ich nicht gesondert einfordern (1 Cent ist da selbst für ein Prinzip zu wenig). Aber darauf hinweisen, ohne den Betrag zu nennen, sollte man schon und ggf. bei nächster Gelegenheit mit einbringen.

Ich hatte jetzt auch nicht vor mich wegen dem einen cent mit denen zu streiten - aber rein vom rechtlichen her wäre es wahrscheinlich möglich, oder>

ZWS Halle

Kristin83 @, Mittwoch, 02.04.2008 (vor 6472 Tagen) @ Kristin83

äh meint ihr die sind so schlau und können meinen Brief auch ohne Buchungszeichen zuordnen> Mir ist leider erst nach dem Abschicken eingefallen, dass die ja eigentlich das Buchungszeichen brauchen. Oder lieber gleich nochmal mit Buchungszeichen schicken>
lg, Kristin

ZWS Halle

Christian @, Mittwoch, 02.04.2008 (vor 6472 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
noch mal schicken wäre zu viel Aufwand - selbst für eine Aufwandsteuer.
Das richtige Zuordnen Deines Schreibens ist weniger eine Frage der Intelligenz sondern mehr des guten Willens.
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Mittwoch, 02.04.2008 (vor 6472 Tagen) @ Christian

na werd ich ja sehen ob ich ne Antwort bekomme... *g*

ZWS Halle

Kristin83 @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6452 Tagen) @ Kristin83

Ui - es geschehen noch Wunder *g*
Hab nach langem Warten endlich eine Antwort auf meinen letzten Brief bekommen. Da sei ein Fehler bei der Löschung der Kontonummer passiert und ich solle den Fehler doch bitte entschuldigen und die Gebühren bin ich auch los...
lg, Kristin

ZWS Halle

Christian @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6452 Tagen) @ Kristin83

Hallo Kristin,
den Brief hast Du doch nicht vor dem 2.4. abgeschickt.
Das war ja fast eine Blitzaktion.
20 Tage sind doch kein "langes Warten".
Gruß
Christian

ZWS Halle

Kristin83 @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6452 Tagen) @ Christian

naja - wenn sie Geld haben wollten, kam die Antwort bisher oft schon nach einer Woche...aber scheinbar wurde der Brief diesmal erst an ein anderes Resort weitergeleitet.