Berlin setzt ZwWSt f. Stud. bei Einspr. aus
Im Hinblick auf die Revisionsverfahren beim BVerwG und BFH sowie auf das Beschwerdeverfahren zur Aussetzung der Vollziehung beim BFH hat das FA Bln begonnen, Einspruchsverfahren von Studenten mit Erstwohnsitz bei den Eltern ruhen zu lassen und die Vollziehung gem. §363AO auszusetzen.
Entsprechende schriftliche Bescheide liegen vor.
Tommi
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