ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Montag, 03.03.2008 (vor 6354 Tagen)

Hallo Leidensgenossen,

kann mir jemand Tipps oder Hinweise geben, ob es erfolgsversprechend ist beim VG zu klagen, wenn man mit der Schätzung der Nebenkosten nicht einverstanden ist>

Zum Hintergrund: Im Jahre 2005 hatte ich für 10 Monate ein Zimmer in einem (privaten) Studentenwohnheim in Köln gemietet. Das Zimmer war 10 qm groß, teilmöbliert, Inklusivemiete 210 Euro, Küchen/Badmitbenutzung mit anderen Mitbewohnern, gemeldet als Nebenwohnung.
(Inklusivemiete = Endmiete inkl. Hausmeister, Gärtner, eigener Strom, Putzfrau für Gemeinschaftsräume. usw.)

Von der Stadt Köln erhielt dann ich vor langer Zeit einen Fragebogen bzg. Größe, Miete usw., den ich wahrheitsgemäß ausfüllte. Mein Vermieter weigerte sich die Nettokaltmiete anzugeben, mit der Begründung, dass dies bei mehr als 100 Zimmern zu viel Arbeit wäre. Darüber habe ich auch ein Schreiben von ihm erhalten, welche ich der Stadt Köln zusandte mit dem Hinweis, dass ich nun keine Lust und Zeit mehr habe mich mit meinem Vermieter rumzuärgern und sie sollten sich doch bitte selber mit ihm in Verbindung setzen.

Dann habe ich jahrelang nichts mehr gehört bis jetzt vor einer Woche der Steuerbescheid kam:

21 Euro pro qm2
- 2 Euro Nebenkosten pro qm2
=19 Euro Nettokaltmiete pro qm

daraus ergibst sich dann für 10 Monate

190 Euro -10%(wegen Möblierung)
= 170 Euro ZWS

Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzten hat nichts gebracht. Das 20 Euro Nebenkosten wohl ein Witz seien haben sie zwar eingesehen, ändert aber nichts daran, dass sie für die Nebenkosten pauschal 1,5 Euro /qm2 schätzen. In meinem besonderen Fall hätten sie 2 Euro angesetzt, mehr ginge nicht. Ich sollte entweder klagen oder bezahlen.

Der "normale" qm2-Preis für Wohnungen dürfte in dieser Gegend bei höchstens 8 bis 10 Euro und die NK dürften in meinem Fall wohl wirklich eher bei 10 Euro als bei 2 Euro liegen.

Was meint ihr, macht es Sinn dagegen zu klagen oder hat man gar keine Chance, da das Amt die NK schätzen kann wie sie will>

(Widerspruchsverfahren ist nicht möglich, da seit 1.1 in NRW abgeschafft.)

Vielen Dank!

Peter

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Bongokarl

Klar ist Klagen sinnvoll. Derzeit werden die Klagen ausgesetzt, bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Wer nicht klagt, kommt auch im Falle einer für das Kinderzimmer als Haupt- oder Nebenwohnung positiven Entscheidung nicht in den Genuss der Steuererstattung.

Gruß Yvonne

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Yvonne Winkler

Vielen Dank, d.h. ich kann mich bei einer möglichen Klage also auch darauf berufen, dass ich bei meinem Eltern nur ein Kinderzimmer hatte, auch wenn ich bei der Datenerhebung dies nicht angegeben habe>

Gut, ich werde mich kundig machen. Allerdings bezog sich meine Frage mehr darauf, ob es erfolgsversprechend ist, gegen die angesetzte Höhe der NK zu klagen.

Hat da schon jemand Erfahrung gesammelt>

Alles Gute u. vielen Dank

Peter

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Bongokarl

Hallo Peter,
Klagen!
Die Kölner kennen Ihre eigene Satzung nicht bzw. legen sie in unglaublich bösartiger Weise aus. Das ist einfach ungezogen. Allein für die Teilmöblierung ist laut Satzung ein Abzug von 10 Prozent geboten. Dazu kommen dann noch die Kürzungen um die Betriebskosten usw. - und das Ganze muss angemessen sein. Erfahrungen (= gerichtliche Entscheidungen) dazu gibt es meines Wissens noch nicht.
Eine Stadtverwaltung kann übrigens nur dann machen, was sie will, wenn man ihr nicht auf die Finger klopft. Das könnten Kommunalpolitiker, die ja für die Erziehung ihrer Verwaltung verantwortlich sind - in Köln allerdings unmöglich und wohl auch undenkbar. Also muss der Bürger das übernehmen und vor Gericht ziehen. Denn: Nur eine gut erzogene Verwaltung ist eine gute Verwaltung!
Neben der abartigen Berechnung der Nebenkosten - Karneval ist doch vorbei - dürfte von noch größerer Bedeutung sein, dass Du Deine melderechtliche Hauptwohnung als Erstwohnung innehattest oder z.B. im Haushalt Deiner Eltern gelebt hast. War das so, muss das unbedingt mit rein in die Klage (siehe bei Yvonne). Sollte das so der Fall sein, hast Du keine Zweitwohnung (nach den Vorgaben des BVerfG) und die Frage der Nebenkosten erledigt sich damit von selbst.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

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chris767 @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Christian

Hallo ja ich haette da noch mehrere Fragen.
Mit liegt gerade ein Bescheid vor in dem die Stadt Köln schreibt einen Beamten am 11.3.08 vorbei zu schicken der auch wenn nötig gewaltsam die Tür öffnen würde!!

Bei mir handelt es sich um eine Forderung von knapp 500,-Euro.

Wohne natürlich seit langem in Köln als Erstwohnsitz, bin zur Zeit aber Arbeitslos und versuche mich selbstständig zu machen. Damals war ich in Köln in der Ausbildung und hatte noch ein Zimmer bei meinen Eltern in Bad Honnef. Das ich aber nur alle Quartal mal brauchte.

Ich kann und will diesen Betrag nicht zahlen. Das ist mMn. pure Schikane und Behördenterror. Wenn ich jetzt sonstwas verdienen würde wäre das ja etwas andere Sache aber in meinem Fall kann ich nicht sagen seit der zeit meiner Ausbildung jemals halbwegs genug Geld gehabt zu haben um sowas auch noch zu zahlen.

Und wieso wurde man nicht darauf hingewiesen> Schriftlich zb. Dann haette man ja reagieren können.

Ich les täglich 3-4 Zeitungen aber in keiner hab ich seinerzeit sowas gelesen das das auf einen zukommt.
Auf einmal war der Brief der Stadt da mit der Forderung ich soll zahlen weil die sich im stillen Kämmerlein son Schwachsinn ausgedacht haben!>!>

Ich haben meinen "Sachbearbeiter" damals direkt geschrieben wie der Sachverhalt bei mir ist.
Daraufhin schrieben die wieder.
Dann hab ich wieder, diesmal den Bescheid für Studenten ans Amt geschickt aber keine Antwort.
(Natürlich hab ich das Schreiben dann auf mich und meine Ausbildung umgeaendert).

Also wäre klasse wenn mir jemand was dazu raten oder sagen könnte.
Hier noch ein aktueller Link wo auch für einen Widerspruch plädiert wird.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php>k=ratg&itemid=10289&detailid=4...

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ chris767

Hallo,
was zu tun ist, richtet sich nach dem Datum des Steuerbescheides bzw. wann Dir dieser zugestellt wurde. Denn der Bescheid „in dem die Stadt Köln schreibt einen Beamten am 11.3.08 vorbei zu schicken der auch wenn nötig gewaltsam die Tür öffnen würde“ ist wohl kaum der Steuerbescheid. Das Ganze klingt für mich etwas seltsam, denn so einfach kann auch die Stadt Köln keinen Beamten vorbeischicken, der gewaltsam Türen öffnen darf.
Also:
- Datum des Steuerbescheids
- Um was für einen Bescheid handelt es sich „der Dir gerade vorliegt“> Was steht da in der Rechtsbehelfsbelehrung>

Gruß
Christian

Danke für den Link, obwohl ich mich immer ärgere, wenn ich Unsinn lesen muss. Zum Bund der Steuerzahler und seinen Auftritten in Sachen ZWSt sage ich überhaupt nichts (mehr). Will mir schließlich wegen dieses Vereins, der besser bei seinem Metier - der Behandlung von Steuereinkünften bleibt - keine Beleidigungsklage einfangen. Wer den Stuss selbst lesen will, kann es aber gerne tun.

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

was deinen Kommentar zum Bund der Steuerzahler im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsteuerthema angeht, unterschreibe ich völlig.

Gruß Yvonne

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Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6353 Tagen) @ Yvonne Winkler

Exklusive der bei mir möglichen (nur gedachten und wenig seriösen) Formulierungen.:-)

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chris767 @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6352 Tagen) @ Christian

Das mit dem Link bzw. dem Text dazu hab ich mir fast schon so gedacht. Die dpa hat da wohl bißchen wahlos recherchiert.

Zu meiner Sache nochmal :-)
Mir liegt ein Schrieb vor mit der Überschrift:

Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen!

Ich habe davor lediglich den "normalen" Bescheid erhalten die Steuer zu zahlen worauf ich hin meinen Widerspruch eingelegt habe. ABER!!!.....

Als ich heute meine nette Sachbearbeiterinn anrief um mich nochmal genauer zu informieren kam folgendes:

"Ok, sagen sie mir ihr Zeichen!"

Ich: "1.2.34..3.usw"

Sie "Ach ja alles klar, hab den Widerspruch hier doch vorliegen und sie können das Schreiben vergessen. Es wird niemand vorbei kommen und sie müssen auch nicht zahlen!"

!>>!>!>

Aha.

Vorsichtshalber werde ich aber trotzdem an dem Tag hier sein.
Habe das dumme Gefühl das die einfach auf die Unwissenheit der Zahler vertrauen. Von wegen erst mal schön dick drohen, wenn Kohle kommt ist es gut und wenn geklagt bzw. Widerspruch erhoben wird, mal schauen ob doch nicht zurückgezogen werden kann.
In meinem Fall wars dann jetzt ja so.
Mein Gott was für Kasperltheater bei denen.

Meld mich wenn neue Infos vorliegen.

Gruß
Chris

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6352 Tagen) @ chris767

Hallo Chris,
nur zu meinem Verständnis
1. Ein Steuerbescheid aus 2007 liegt Dir vor.
2. Gegen diesen Steuerbescheid hast Du noch 2007 Widerspruch eingelegt.
3. Dieser Widerspruch wurde noch nicht beschieden.
4. Jetzt hast Du einen Bescheid über das Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung der Zweitwohnungsteuer.
5. Vom Kassen- und Steueramt hast Du die Auskunft erhalten, dass Du den Bescheid über die Zwangseintreibung „vergessen“ kannst. Da hast Du Dir hoffentlich den Namen der Gesprächspartnerin inkl. gewählter Nummer sowie Datum und Uhrzeit des Gesprächs aufgeschrieben.

Wenn dem so ist: Ganz so sicher kannst du wirklich nicht sein. Ich kenne Deinen Widerspruch nicht, aber normalerweise hat ein Widerspruch bei Abgabenforderungen keine aufschiebende Wirkung. D.h., der geforderte Betrag muss bezahlt werden. Insofern könnte die Stadt Köln wirklich ein Zwangsverfahren betreiben.

Deswegen Empfehlung:
- Am Besten mit dem Bescheid über das Verwaltungszwangsverfahren zu einem Rechtsanwalt, denn das ist eine relativ ernste Sache
oder
- Die Rechtsbehelfbelehrung auf dem Bescheid über das Verwaltungszwangsverfahren lesen und ganz formell danach verfahren, denn wenn so ein Ding erst Mal auf dem Tisch ist, muss es da auch wieder runter. Die telefonische Auskunft einer - möglicherweise inkompetenten/ überforderten/böswilligen - Verwaltungsbediensteten wäre mir da zu wenig.

Vielleicht bin ich auch zu misstrauisch und im linksrheinischen Seperatuniversum spuckt man zwar gerne große Töne (Relikt aus der Zeit als Rheinprovinz>), nimmt es aber mit der Durchsetzung nicht so genau. Es gütt wie es gütt.

Gruß
Christian

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chris767 @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6352 Tagen) @ Christian

2. Gegen diesen Steuerbescheid hast Du noch 2007 Widerspruch eingelegt.

- Ja. War ein Musterwiderspruch den ich von der Kölner Uni geladen habe und entsprechend auf mich geändert habe.

3. Dieser Widerspruch wurde noch nicht beschieden.

- "nicht beschieden"> Versteh ich nicht. Er ist zumindest dort bei der Dame angekommen sagte sie mir.

4. Jetzt hast Du einen Bescheid über das Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung der Zweitwohnungsteuer.

- Genau.

5. Vom Kassen- und Steueramt hast Du die Auskunft erhalten, dass Du den Bescheid über die Zwangseintreibung „vergessen“ kannst. Da hast Du Dir hoffentlich den Namen der Gesprächspartnerin inkl. gewählter Nummer sowie Datum und Uhrzeit des Gesprächs aufgeschrieben.

- Ja habe ich.

Aber wie du schon sagst. Sicher bin ich mir da nicht so ganz.
Nur das Ding ist doch beklauen können die mich nicht, meine Bücher können die auch nicht mitnehmen, meine Matraze auch nicht usw. Ich kann monatlich grade mal 10,-€ an Raten zahlen. Wenn die damit einverstanden wären könnte ichs ja zahlen. Das schlimmste was mir hier meiner Meinung nach passieren kann wäre das ich diverse Kack-Eintragungen bekomme (Schufa, Bonität usw..) und ich mit meiner Selbstständigkeit ab Sommer 08 dann erheblich Probleme bei der Bank in Bad Honnef bekomme und ich erst 1000 und einmal denen sagen muss was der Fakt der Lage damals war.
Naja, ich ruf da morgen nochmal an und frag ein wenig konkreter nach. Heute war ich ehrlich gesagt zu überrascht um noch groß kritisch nachzufragen.

Bis dann....

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Christian @, Mittwoch, 05.03.2008 (vor 6352 Tagen) @ chris767

Hallo Chris,

» 3. Dieser Widerspruch wurde noch nicht beschieden.
» "nicht beschieden"> Versteh ich nicht.
Das heißt, Du hast noch keinen Bescheid bekommen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht. Insofern schwer verständlich, weil es sich um einen Musterwiderspruch handelt, der einfach abzubügeln ist.

Eine Zwangseintreibung ist auch deswegen unschön, weil sie im Regefall mit Gebühren verbunden ist. Die treiben die Kosten ganz schön hoch. Auf den Anwalt willst Du ja scheint’s verzichten. Aber auf dem Bescheid zur Zwangseintreibung muss doch ein „Rechtsbehelf“, eine „Rechtsmittelbelehrung“ oder was Ähnliches stehen. Daraus ergibt sich, wie Du verfahren musst, um das Ding loszuwerden.

Bis dann....
Christian

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Bongokarl @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6350 Tagen) @ Christian

[...]
Neben der abartigen Berechnung der Nebenkosten - Karneval ist doch vorbei - dürfte von noch größerer Bedeutung sein, dass Du Deine melderechtliche Hauptwohnung als Erstwohnung innehattest oder z.B. im Haushalt Deiner Eltern gelebt hast. War das so, muss das unbedingt mit rein in die Klage (siehe bei Yvonne). Sollte das so der Fall sein, hast Du keine Zweitwohnung (nach den Vorgaben des BVerfG) und die Frage der Nebenkosten erledigt sich damit von selbst.
Noch Fragen>

Herzlichen Dank für die Antworten, eine Klage gegen die NK werde ich mit Sicherheit einreichen. Meine melderechtliche Hauptwohnung war das berüchtigte Kinderzimmer im Elternhaus. Leider bin ich kein Jurist und deshalb stellt sich mir die Frage, wie ich die beiden Punkte zu einer vernünftigen Klage verknüpfen kann. Wäre folgendes Vorgehen sinnvoll und kann ich das überhaupt in *eine* Klage packen>

1. Klage gegen die ZWS im Ganzen, da meine Erstwohnung nur ein Kinderzimmer im Haushalt meiner Eltern war...
2. Falls das nicht durchgeht, die Überprüfung der NK erzwingen.

Ehrlich gesagt stellt sich mir auch die Frage, ob eine Klage gegen die ZWS im Ganzen erfolgversprechend ist und sich der Aufwand lohnt. Bei den NK rechne ich mir gute Chancen vor Gericht (und bei der Bewilligung von PKH) aus.

Eine Klage gegen die ZWS im Ganzen ist zumindest für mich als juristischen Laien ohne Anwalt schon deutlich schwieriger.

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6350 Tagen) @ Bongokarl

Hallo Chris
für den juristischen Laien mag eine Klage gegen die ZWSt-Satzung schwierig sein, mit manchen Anwälten ist sie völlig unmöglich (bzw. war es zumindest bis vor kurzer Zeit).

Was Deine Klage angeht:
1. Hauptsache: Klage gegen die Satzung wegen Fingieren des Innehabens einer Erstwohnung durch die melderechtliche Hauptwohnung (= rechtswidrig).
2. Ersatzweise: Antrag Reduzierung der Steuer wegen überhöhter Jahresrohmiete
3. Antrag auf Ruhen des Verfahrens (einschl. des Vollzugs des Steuerbescheids) bis zur Entscheidung BVerwG über die Rechtswidrigkeit der Besteuerung von Nebenwohnungen, wenn eine Erstwohnung nicht innegehabt wird.
Das sollte genügen, um alles erst Mal auf Eis zu legen. Meines Wissens fallen „beim Ruhen des Verfahrens“ auch keine Gerichtskosten an.
Sollte das VG Köln wider Erwarten auf einer Verhandlung bestehen, belaufen sich die Gerichtskosten auf höchstens 80,-- EURO. Dann solltest Du auf einer mündlichen Verhandlung bestehen und dazu ggf. eine „Beistand“ heranziehen, der sich mit der Materie gut auskennt (muss kein Jurist sein). Da könnte ich Dir bei Bedarf vermutlich helfen - kenne im linksrheinischen Separatuniversum einen alten Dackel, der so was gerne macht.

Gruß
Christian

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Bongokarl @, Samstag, 08.03.2008 (vor 6349 Tagen) @ Christian

Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten und den vielen Tipps.

Peter aus Köln
(der nächste Woche seine Klage einreichen wird)

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Samstag, 08.03.2008 (vor 6349 Tagen) @ Christian

Sorry Christian, aber hier muss ich mal kurz dazwischen gehen,

1. Klage gegen den Verwaltungsakt in Form des Widerspruchsbescheides, weil der auf einer Satzung beruht, die rechtswidrig ist.

wegen Fingieren des Innehabens
» einer Erstwohnung durch die melderechtliche Hauptwohnung (=
» rechtswidrig).

Gegen die Satzung klagen, wäre ein Normenkontrollverfahren, das braucht's hier nicht und das würde einen Laien überfordern.

2. Hilfsweise, nicht ersatzweise: Antrag Reduzierung der Steuer wegen überhöhter
» Jahresrohmiete

» 3. Antrag auf Ruhen des Verfahrens (einschl. des Vollzugs des
» Steuerbescheids) bis zur Entscheidung BVerwG über die Rechtswidrigkeit der
» Besteuerung von Nebenwohnungen, wenn eine Erstwohnung nicht innegehabt
» wird.

Der Ruhensantrag setzt voraus, dass die Klage eingereicht wird, damit werden aber die Gerichtskosten fällig, es sei denn man beantragt Prozesskostenhilfe.
Formulare dafür gibt es unter www.justiz.de

Minimum sind drei Gebühren.

Bei einem Gegenstandswert bis 300 € betragen die drei Gerichtskostengebühren zusammen 75 €, über 300 - 600 € gleich 105,00 €.
Auszugehen ist vom 1,5 fachen ZW-Steuerjahresbetrag.

Mit PKH-Antrag kostet es nüscht.

Gruß Yvonne

ZWS Köln / Nebenkostenschätzung / Klage sinnvoll?

Christian @, Samstag, 08.03.2008 (vor 6349 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
kleine Korrektur meinerseits:
Klage gegen den "Steuerbescheid" ist richtig - einen "Widerspruchsbescheid" gibt es mangels Widerspruch seit 1.1.08 nicht (NRW!).
Das andere mag ja stimmen, aber wie will ein VG - insbesondere das VG Köln -, denn jemals feststellen, dass eine Satzung unwirksam ist, wenn ihm das niemand sagt> Wahrscheinlich eine Formulierungsfrage.
Gruß
Christian

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Yvonne Winkler @, Samstag, 08.03.2008 (vor 6349 Tagen) @ Christian

Schauen wir mal, ich habe in Köln noch eine Runde offen.

Gruß Yvonne

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chris767 @, Dienstag, 11.03.2008 (vor 6346 Tagen) @ Bongokarl

hallo,

folgendes hat sich jetzt bei mir ergeben.
mein widerspruch wurde erstmal soweit gesichtet und wird abgearbeitet.

der nette herr sagte mir auch das könne noch dauern.
hörte sich an wie das kommt nie oder erst in nem jahr oder so.

dann sprach er mich selbst drauf an ob ich denn ein kinderzimmer bei meinen eltern hatte, was ich bejahte.
er daraufhin aha, ja dann warten sie erstmal ab da erwarten wir sowieso noch einen richterspruch zu diesem sachverhalt.

schon strange das ganze.

also erstmal nicht zahlen. unbedingt widerspruch erheben und abwarten.

es gibt auch die möglichkeit falls das denn alles durchkommt eine stundung zu beantragen von monatlich 20,-!

gruß
chris

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Bongokarl @, Dienstag, 11.03.2008 (vor 6346 Tagen) @ chris767

[chris767] der nette herr sagte mir auch das könne noch dauern. hörte sich an wie das kommt nie oder erst in nem jahr oder so.

Keine Angst, die vergessen dich nicht, mein Steuerbescheid kam vor 2 Wochen und bezieht sich auf 2005.

[chris767] dann sprach er mich selbst drauf an ob ich denn ein kinderzimmer bei meinen eltern hatte, was ich bejahte. er daraufhin aha, ja dann warten sie erstmal ab da erwarten wir sowieso noch einen richterspruch zu diesem sachverhalt.

also erstmal nicht zahlen. unbedingt widerspruch erheben und abwarten.

Du hattest "Glück", dass du noch 2007 einen Widerspruch einlegen konntest. Wer dieses Jahr einen Bescheid bekommen hat, dem bleibt in NRW *nur* noch die Klage. Das nennt sich Bürokratieabbau...

Ok, eine kleine Frage habe ich noch an die Profis: Der Antrag auf Antrag auf Ruhen des Verfahrens (einschl. des Vollzugs des Steuerbescheids) kommt mit in die Klage. Muss nun zusätzlich die Aussetzung des Vollzugs bei der Stadt Köln beantragt werden> Nicht, dass die das nicht mitbekommen und eine Zwangseintreibung einleiten.

Vielen Dank!

Peter

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Yvonne Winkler @, Dienstag, 11.03.2008 (vor 6346 Tagen) @ Bongokarl

Antrag auf Ruhen des Verfahrens kann mit in die Klage. Da die zweifach einzureichen ist (der Gegner will ja auch eine Abschrift) bekommt der/die das automatisch mit.
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wird in Köln idR abgelehnt und hat regelmäßig vor Gericht keinen Erfolg, d.h. die Steuer muss entrichtet werden und wird im Falle des Obsiegens erstattet.
Zwangseintreibung kann deshalb gut sein. Zumindest würde ich mich nicht drauf verlassen, dass das klappt mit dem Aussetzungsantrag.

Gruß Yvonne

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Bongokarl @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6339 Tagen) @ Yvonne Winkler

Herzlichen Dank für die vielen Tipps. Die Klage ist eingereicht.

Peter
PS: Ein Hinweis noch: Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs muss erst bei der Behörde gestellt werden, und wenn diese ablehnt, kann man es beim Gereicht versuchen.

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Christian @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6339 Tagen) @ Bongokarl

Hallo Peter,
zu Deinem Hinweis:
» Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs muss erst bei der Behörde gestellt werden, und wenn diese ablehnt, kann man es beim Gericht versuchen.

Tolle Idee der Bürokratie/Justiz. Dann muss man zumindest in NRW (wo Widerspruch nicht mehr möglich ist) gleich 2x klagen. Vieleicht sollte man die Aussetzung des Vollzugs "hilfsweise" gleich beim Einreichen der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer (vulgo: Nebewohnungsteuer)beantragen. Dann kann man es evtl. bei der Klage mitverbraten.
Gruß
Christian