ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Picknicker @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6388 Tagen)

Hallo liebes Forum,

leider stellt sich bei meiner ZWS-Pflichtigkeit als unverheirateter und nichtselbstständiger Arbeitnehmer in München keine Frage.
Seit 2004, also weit vor der ZWS-Einführung, habe ich in München eine Wohnung angemietet, in der ich mich aber nur sehr selten aufhalte (ist aber billiger als ständig im Hotel zu übernachten). Auch bin ich in München bisher nicht (gar nicht!) gemeldet.
Obendrein ist die Einführung der ZWS in 2006 irgendwie total an mir vorbeigegengen, aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.

Nun würde ich gerne "richtig" dort hinziehen und mich natürlich auch regulär dort mit Erstwohnsitz anmelden wollen, befürchte jedoch eine sofortige Nachberechnung der ZWS für die letzten beiden Jahre, da der Mietvertrag offensichtlich aus 2004 ist.

Hat von Euch vielleicht jemand Erfahrungswerte, wie "eng" die das auf dem Einwohnermeldeamt übllicherweise sehen> Strenggenommen könnte sich der Sachbearbeiter beim Datum ja auch "verguckt" haben ;)

Vorab vielen Dank.

Gruß,
Picknicker

ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6388 Tagen) @ Picknicker

Hallo Picknicker,
was bitte hat das Melderecht und das Anmelden einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt mit der Zweitwohnungsteuer zu tun.
Wenn Du morgen zum Einwohnermeldeamt gehst und Dich dort mit bestem Gewissen als neu zugezogen mit alleiniger (oder Hauptwohnung) in München meldest, wird dort kein Mensch (auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind Menschen) und kein Meldezettel danach fragen, ob Du vielleicht schon länger (unangemeldet) in München gelebt hast. Weder der Mietvertrag noch die Bestätigung des Vermieters sind erforderlich.
Ansonsten, eine Belastung mit der Zweitwohnungsteuer ist in München rückwirkend ab Inkrafttreten der Satzung möglich.
Was ich nicht ganz verstehe ist Deine Bemerkung: „leider stellt sich bei meiner ZWS-Pflichtigkeit als unverheirateter und nichtselbstständiger Arbeitnehmer in München keine Frage“. Die Zweitwohnungsteuer als aufwandsteuer richtet sich nach dem Innehaben von mehr als einer Wohnung und nicht nach dem Familienstand oder der (Art der) Erwerbstätigkeit oder sonst was. Alles andere ist Betrug. Und das wissen die Verantwortlichen auch ganz genau.
Nur das Innehaben einer weiteren Wohnung kann gem. BVerfG die Zweitwohnungsteuerpflicht auslösen. Und ob Du jemals eine Zweitwohnung in München hattest, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Christian

ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Picknicker @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6388 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für Deine prompte Antwort.
Es macht mir richtig Mut, was Du da schreibst.

Ich bin bisher davon ausgegangen, daß man den originalen Mietvertrag als eine Art Nachweis zur Anmeldebehörde mitnehmen muß. Ist das nicht der Fall, müßte ich nur meinen in naher Zukunft geplanten "richtigen" Einzug dort als Datum angeben und die Sache wäre damit eventuell erledigt.
Meine ursprüngliche Befürchtung ging dahin, daß die Meldebehörde das Datum des Mietvertrags entsprechend weiterleiten würde, und ich dann nach ein paar Tagen einen schicken ZW-Steuerbescheid über die letzten beiden Jahre im Briefkasten liegen hätte.

Auch stimmt mich äußerst positiv, daß Du "das Innehaben einer zweiten Wohnung" nochmals hervorhebst.
De facto bin ich seit eh und je bei Muttern erstwohnsitzlich gemeldet und habe natürlich nie mehr als eine Wohnung "inne gehabt".

Ich hoffe, ich verstehe Dich da richtig(>)

Nochmals vielen herzlichen Dank.

Gruß,
Picknicker

ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6388 Tagen) @ Picknicker

Hallo Picknicker,
nach „ein paar Tagen“ hätte sich so oder so nichts bewegt.
Deine gemeldete alleinige Wohnung im Haushalt Deiner Mutter hattest Du also nicht inne. Damit kannst Du auch keine weitere Wohnung (=Zweitwohnung) für den persönlichen Lebensbedarf innegehabt haben.
Die Anmeldung in München ist dann eine andere Sache. Aber außer Deinem Personalausweis brauchst Du keine weiteren Unterlagen. Und bloß keine Zweifel aufkommen lassen.
Gruß
Christian