ZWS für Wochenendhaus auf Pachtgrundstück Hennef

meglan @, Donnerstag, 06.03.2008 (vor 6362 Tagen)

Habe mir auf einem Pachtgrundstück ein Wochendhaus gekauft.
Wie aus heiterem Himmel flattert ein ZWS-Bescheid über 456 EUR ins Haus. Wusste bis dahin gar nicht, das es soetwas gibt.
Die rechnung sieht folgendermaßen aus:
Jahresrohmiete 922,78€ Index 494,00% Hebesatz 10%: macht eine Jahressteuer von 455,85€.
Ich bin geschockt.
Gibts eine Alternative.
Danke im Voraus!

ZWS für Wochenendhaus auf Pachtgrundstück Hennef

Christian @, Donnerstag, 06.03.2008 (vor 6362 Tagen) @ meglan

Hallo,
grundsätzlich kann es sich bei dem Wochenendhäuschen um eine steuerbare Zweitwohnung nach dne Vorgaben des BVerfG handeln.
Aber Alternativen gibt es immer.
So ganz aus heiterem Himmel dürfte der Steuerbescheid eigentlich nicht gekommen sein. Davor hätte es einen Fragebogen mit Angaben/Erklärungen zur Zweitwohnung geben müssen.
Was die Stadt Honnef in ihrer Gier da berechnet hat, weiß ich nicht, aber schon 2007 hat Bürgermeister Piefke festgestellt, dass die Einnahmen u.a. aus der Zweitwohnungsteuer hinter den Erwartungen zurück geblieben sind. Für jeden Angestellten die klare Weisung, nun aber einen Zahn zuzulegen. Und zwar direkt und flott

Ob eine monatliche Kaltmiete von ca. 380,-- EURO für das Wochenendhäuschen angemessen ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht. Das müsste ein Fachmann vor Ort beurteilen und ggf. sagen können, ob die Forderung der Stadt angemessen ist oder nicht. Ist die Forderung zu hoch, muss geklagt werden. Ziel: Herabsetzung des Betrags. Das könnte durchaus Erfolg haben.

Die Satzung der Stadt Hennef
1. Knüpft unverblümt an das Melderecht an und bestimmt die Zweitwohnung über die melderechtliche Hauptwohnung - dazu hat das BVerfG bereits festgestellt, dass dies nicht sein darf und zur Nichtigkeit der Satzung führt.
Gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung muss ebenfalls geklagt werden und in NRW mit ziemlicher Sicherheit über mehrere Instanzen. Denn in diesem Bundesland ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Nichtigkeit einer Satzung behoben, wenn Personen, die wegen bestimmter Satzungsnormen nicht besteuert werden dürfen, von der Steuer befreit werden. Ein seltsames Rechtsverständnis, aber nicht so schnell zu ändern.
2. Definiert „Wohnung“ nicht selbst, sondern scheint bei diesem Begriff auch an das Melderecht anknüpfen zu wollen.
Wegen der fehlenden Wohnungsdefinition könnte man gerichtlich mal klaren lassen, welche Bedingungen eine „Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf“ erfüllen muss, um steuerbare Zweitwohnung zu sein. Wäre allerdings sinnlos, wenn das Wochenendhäuschen eine Wohnung im allgemeinen/baurechtlichem Verständnis darstellt.
Fazit: 1. und 2. bedeuten aber auf jeden Fall einen langen gerichtlichen Streit mit ungewissem Ende.

Bleibt als letzte Alternative noch die Vermietung des Wochenendhäuschens. Dann ist es keine Zweitwohnung mehr sondern eine Kapitalanlage und darf nicht als Zweitwohnung besteuert werden. Allerdings hat man auf diese Weise Einkünfte, die ggf. zu versteuern sind. Übrigens: Wenn der Mieter des Wochenendhäuschens seine melderechtliche Hauptwohnung nicht innehat, zahlt er nach der Hennefer Satzung auch keine ZWSt.

Nur zur Sicherheit:
Ich gehe davon aus, dass das Wochenendhäuschen sich nicht in einer Kleingartenanlage befindet. Das würde eine völlig andere Rechtslage bedeuten.

Gruß

Christian

ZWS für Wochenendhaus auf Pachtgrundstück Hennef

meglan @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6361 Tagen) @ Christian

hallo christian und vielen dank für deine ausführung.

ein fragebogen habe ich nie bekommen.
der vorbesitzer hat der stadt den eigentumswechsel gemeldet.
finde die vorgehensweise der stadt schon echt dreist.
der hebesatz von 496% ist ein witz.
bin am überlegen, ob ich meinen HWS ändere.
wie verhält es sich wenn ich das häuschen vermiete, und der jenige mieter seinen HWS in einer anderen gemeinde hat.
auf lange rechtsstreitereien habe ich keine lust.
danke und gruß

ZWS für Wochenendhaus auf Pachtgrundstück Hennef

Christian @, Freitag, 07.03.2008 (vor 6361 Tagen) @ meglan

Hallo,
dreist ist gar kein Ausdruck.
Wo (ob in Hennef oder einer anderen Kommune) der Mieter des Wochenendhäuschens seine Hauptwohnung hat, ist völlig egal - er darf sie nur nicht innehaben. Und muss "Lust auf Rechtsstreitereien" haben.
Denn darauf, dass die Betroffenen keine Lust auf lange Rechtsstreitereien haben, spekulieren die meisten Kommunen (nicht nur die) und fahren sehr gut damit. Die neue Regelung in NRW, statt Widerspruch sofort klage beim VG kommt den Kommunen dabei noch zu gute.
Gruß
Christian