Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo,
Meine Frage ist hier etwas ab vom Schlag, wüßte aber nicht, wer mir da sonst helfen könnte.
Studiere in Stuttgart (ohne ZW-Steuer!) und wohne in einem Studentenwohnheim. Meinen Erstwohnsitz habe ich bei meinen Eltern in Ludwigshafen.
Ist es möglich meinen Zweitwohnsitz ab- und wieder anzumelden> Das ganze allerdings ohne Umzug in eine andere Stadt, sondern einfach nur unter der Angabe, dass ich wieder nach Hause ziehe.
Die etwas unangenehme Sache ist: Das Ganze wäre eine Aktion um irgendwie meinen Vertrag beim Fitnesscenter kündigen zu können, was nämlich nur bei einem Wohnortswechsel funktioniert. Ist natürlich nicht die feine Art.
Damit ich mich nicht ganz ins illegale Milieu begeben möchte, würde ich dann gerne nach einer gewissen Zeit meinen Zweitwohnsitz wieder anmelden.
Alles sehr umständlich, aber sollte es hier irgendwelche Probleme geben> Muss ich bei der Ummeldung nachweisen, dass ich mein Wohnheimszimmer aufgebe> Bekomme kein Bafög, also von dort sollten schonmal keine Infos an die Meldebehörde weitergelangen.
Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo Annette,
hört sich so an, als wollte man die Hose mit der Kneifzange anziehen. Wo gibt es denn sowas, dass man einen Vertrag mit dem Fitnesscenter nur dann kündigen kann, wenn man wegzieht. Es müsste doch ganz normale Kündigungsfristen dabei geben, die einen nicht nötigen, einen Verstoß gegen das Melderecht zu begehen, oder sehe ich das falsch>
fragt
Yvonne Winkler
Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo Yvonne,
nunja, der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten.. Und eine vorherige Kündigung lässt sich eben nur durch besondere Umstände vollziehen. Und die versuche ich mir gerade zu schaffen. Wirklich nicht die feine Art, aber als armer Student ist man manchmal etwas zu einfallsreich ;o) (Und beim Unterschreiben von Verträgen etwas kopflos)
Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
» nunja, der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten..
36 Monate >>> Ist das nicht sittenwidrig> Da sollte man doch auch anders rauskommen...
Such doch mal ein wenig im Netz, wenn ich mich nicht total irre, müsste es bei derart langen Verträgen schon genug entsprechende Urteile geben...
Zweitwohnsitz an- und wieder abmelden?
Hallo Annette,
da stellt sich mir zuerst mal die Frage, ob die Vertragslaufzeit des Fitnessvertrages von 36 Monaten überhaupt zulässig ist. Da lohnt sich mal ein Blick ins Internet oder ein Gang zur Verbraucherzentrale. Zur Not kann man sich auch mal an einen Anwalt wenden, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Beim nächsten Vertrag vorher das Kleingedruckte lesen
Gruß Yvonne Winkler