Hallo Diablo,
einen Zweitwohnsitz muss man nicht anmelden, das steht auch in keiner der mir bekannten Satzungen (in Zweitwohnungsteuersatzungen kommt das Wort „Wohnsitz“ so gut wie überhaupt nicht vor.
Maßgeblich für Dich sind die Satzungen der Städte Köln, Bochum und Essen. In allen drei Städten brauchst Du keinen Mietvertrag, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden. Das richtet sich ach dem Melderecht, und Du bist dran, wenn Du mit Nebenwohnung gemeldet bist (oder Dich hättest melden müssen). Das wiederum richtet sich nach dem Melderecht (siehe im Menü unter „Hauptwohnung“). Von einer Drei-Monats-Frist ist in diesen Satzungen auch nichts zu finden. Wäre auch erstaunlich, denn alle drei Städte wollen nur Dein Bestes, und das so schnell und so viel wie möglich.
In Köln bist Du allenfalls als Strafgefangener fein raus - die müssen keine Zweitwohnungsteuer zahlen, obwohl sie so ziemlich die teuersten Wohnungen haben dürften.
Um was geht es Dir nun>
Wo Du Dich wie zu melden hast>
Wie Du möglichst korrekt jede Zweitwohnungsteuer vermeidest (am Besten überhaupt keine zahlst)>
Gruß
Christian