Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin
Hallo,
reden wir jetzt vom Melde- oder vom Zweitwohnungsteuerrecht>
Denn:
1. Deine Wohnung in Deutschland ist melderechtlich Deine alleinige Wohnung (so das Melderecht).
2. Hast Du in beide Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf inne, ist eine Deine Erst- und eine Deine Zweitwohnung (so das Zweitwohnungsteuerrecht und die von Dir zitierte Stelle im Forum). Ob Du deswegen Zweitwohnungsteuer zahlen musst, richtet sich nach der Satzung der Stadt und Deinen Angaben.
Was den Mitvertrag angeht: Seit 2005 muss auch in NRW (wo der von Dir genannte Beitrag herkommt) der Vermieter nicht mehr bei der Anmeldung mitwirken.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin -
tgeudens,
07.01.2008
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin -
Christian,
07.01.2008
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin - tgeudens, 07.01.2008
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin -
ViveLaBelgique,
14.03.2008
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin - Christian, 15.03.2008
- Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin -
Christian,
07.01.2008