Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau
Hallo Nico,
das Mysterium in der Satzung bedeutet für Dich und Deine Frau, wenn
- Ihr beide nicht dauernd getrennt lebt, was ich nicht vermute,
- Deine Frau die Nebenwohnung in Essen aus beruflichen Gründen vorhält, was wohl der Fall sein dürfte,
kann, darf und wird die Stadt Essen Euch nicht zur Zweitwohnungsteuer heranziehen.
Ich nehme mal an, der Satz „Die Stadt verlangt nun von ihr die ZWS“ soll heißen, dass Deine Frau die Aufforderung bekommen hat, eine Steuererklärung zur ZWSt für das Jahr …“ abzugeben. Ein Steuerbescheid liegt hoffentlich noch nicht vor>
In dieser „Steuererklärung“ ist unter „Angaben zur Nebenwohnung“ unter 09 „Nutzungsverhältnis“ ein Kästchen vorgesehen mit: „Ich bin verheiratet und habe die Wohnung aus beruflichen Gründen inne (bitte Nachweis beifügen, z.B. Arbeitsvertrag)“
Dabei im Hinterkopf behalten:
Die Stadt Essen hat, wie die meisten Kommunen ihrer Art, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erwerbszweitwohnung Verheirateter überhaupt nicht verstanden (falls von Interesse: s. die Artikel dRDaE Meier) . Es kann daher sein, dass die Verwaltung nicht nur wie oben als Beispiel aufgeführt, nach einem Arbeitsvertrag fragt (der sie schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts anzugehen hat) sondern von Deiner Frau auch wissen will, ob sie sich vorwiegend (oder überwiegend) in Essen aufhält. Das steht zwar nicht in der Satzung, aber sie MUSS das Bejahen, um Missverständnisse zu vermeiden
. Im Vergleich zu der verfassungswidrigen Nebenwohnungsteuersatzung der Stadt Essen ist das eine „Notwehrlüge“, die in NRW seit Kardinal Frings nicht nur für Katholiken erlaubt ist.
Was ja zur Mysteriumdeutung sogar einigermaßen passt.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
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- Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau -
mysteriendeuter,
16.03.2008
- Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau - Christian, 16.03.2008