Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6583 Tagen)

Hallo liebe Leserin, lieber Leser,
hier kurz meine Vorgeschichte danach zu meinen Fragen.
In Nürnberg hatte ich aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung, eine mir gehörende Eigentumswohnung. Meine Frau hatte ich damals (2000) mit angemeldet. Sie hatte aber die Wohnung praktisch nie benutzt, sondern nur mir beim Sauberhalten der Wohnung geholfen. Die Stadt Nürnberg hatte 2005 die Zeitwohnungssteuer eingeführt. Ich bekam dies leider erst mit, nachdem ich im September 2005 ein Schreiben von der Stadt Nürnberg erhielt. Daraufhin hatte ich sofort vorsorglich meine Frau abgemeldet. Nachdem ich in Oktober 2007 in Rente ging, meldete ich ebenfalls meinen Zweitwohnsitz ab. Anfang 2008 fing ich an die Wohnung zu renovieren um sie wieder zu vermieten.
A) Jetzt im März 2008 verlangt die Stadt Nürnberg Zweitwohnungssteuer von meiner Frau, für die Hälfte der Wohnung, für die Monate in denen sie 2005 gemeldet war. Ist dies rechtens> Ich war der Meinung, Ehepaare brauchen keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benutzt wird>
B) Die Stadt Nürnberg will, obwohl ich die Eigentumswohnung nicht mehr benutze, sondern momentan renoviere bzw. renovieren lasse (dauert noch bis Ende April), ab Mai von mir Zweitwohnungssteuer erheben, wenn ich bis April nicht nachweisen kann, dass ich die Wohnung vermietet habe. In der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer enthält keinen Passus hierzu. Darf die Stadt in diesem Fall eine Zweitwohnungssteuer erheben>
Vielleicht kann mir jemand zu meinen Themen mir Tipps und Hinweise aus eigenen Erfahrungen geben.
Grüße von Zwostibush

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Christian @, Mittwoch, 19.03.2008 (vor 6583 Tagen) @ Zwostibush

Hallo liebe Leserinnen, liebe Leser,

endlich mal jemand, der tatsächlich zwei Wohnungen innehat und nur teilweise zur Kasse gebeten wird, obwohl er eigentlich viel mehr zahlen müsste. Eine glatte Umkehrung der sonst hier behandelten Problematik.:-D

Die Verquickung von Melde- und Zweitwohnungsteuerrecht schlägt hier seltsame Blüten und wird nahezu idiotisch. Denn: Nimmt man das BVerfG und die Nürnberger Satzung beim Wort, müsste die Zweitwohnungsteuer in voller Höhe bis zur Vermietung gezahlt werden – oder überhaupt nicht, weil die Satzung verfassungswidrig ist. Ohne Klage geht es jedenfalls nicht ab, wobei man noch dazu sehr vorsichtig sein muss. Es ist ziemlich verkorkst und schwer vermittelbar. Vor Gericht ist der Ausgang nicht abzuschätzen.

Zu den Fragen:
"Ich war der Meinung, Ehepaare brauchen keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benutzt wird>“
Dieser Irrglaube ist nicht auszurotten, aber da kann die Nürnberger vielleicht packen, wenn die Frau nicht als Miteigentümerin im Grundbuch steht und die Wohnung nur genutzt hat (im Sinne des Melderechts). Die Nürnberger glauben nämlich auch den Unsinn, dass die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter nicht besteuert werden dürfen. Aber das ist schon sehr um die Ecke gedacht.
Mit dem Beginn der Renovierungsarbeiten kann man geltend machen, dass die Wohnung nicht mehr zum persönlichen Gebrauch vorgehalten wird und deswegen nicht mehr als Zweitwohnung besteuert werden kann. Dazu muss man die Arbeiten und die Vermietungsabsicht einigermaßen überzeugend darstellen, um vor einem bayerischen Gericht Erfolg zu haben.

Persönliche Meinung:
Die Zweitwohnungsteuer wäre ab 1.1.2005 bis 31.12.2007 bei diesem Sachverhalt im vollen Umfang berechtigt. Das verlangt die Stadt Nürnberg aber gar nicht. Da die Gesetzeslage mittlerweile so unübersichtlich ist, dass nicht nur bayerische Gericht nicht mehr durchblicken, kann man klagen und das vielleicht sogar erfolgreich. Den Spaß wäre es mir auf jeden Fall wert, denn so teuer ist das Ganze nun auch wieder nicht. Und ggf. kann die anstehende Entscheidung des BVerwG für noch mehr Konfusion sorgen.

Beantwortet nicht alle Fragen zur Zufriedenheit, aber gibt zumindest eine Grundrichtung an. Sollte das Ganze vertieft werden: Gibt es einen oder mehrere Steuerbescheide> Und wer ist (jeweils>) als „Steuerpflichtiger“ genannt>

Gruß

Christian

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 6582 Tagen) @ Christian

Vielen Dank Christian für die ausführliche Abhandlung. Zu Deinen Fragen:
o Eigentümer der Eigentumswohnung bin ich.
o Es gibt zwei Zweitwohnungssteuerbescheide.
o Bei dem einen bin ich als Abgabenpflichtiger genannt.
Es wurde keine Steuer festgesetzt. Begründung:
Bei der Zweitwohnung handelt es sich um eine Wohnung, bei der der Wohnungsnehmer verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist, gemeinsam mit seinem Ehepartner in einer anderen Gemeinde seine Familienwohnung hat und die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen oder im Rahmen der Berufsausbildung notwendig ist.
o Bei dem Zweiten ist meine Frau als Abgabenpflichtige genannt. Sie muss, wie schon gesagt, für den gemeldeten Zeitraum in 2005 die Steuer zahlen.

Da ich ziemlich erkrankt bin (100% schwerbehindert – deswegen hielt ich, um meinen Beruf ausführen zu können, auch die Zweitwohnung). Meine Nerven und Gesundheit (und vermutlich auch meinen Geldbeutel) werde ich schonen und den Weg durch die Instanzen vermeiden und zahlen (So wie es vermutlich einige oder viele andere auch tun). Nun kommt die Rache des kleinen Mannes. Ich drehe der Stadt Nürnberg den Rücken. Beim Einkaufen meide ich die Stadt wo es geht. Die Renovierungsarbeiten für meine Eigentumswohnungen habe ich fast ausschließlich an auswärtigen Firmen vergeben.
Ich finde, Zeitwohnungssteuer ist bull...

Sollte die Stadt Nürnberg, falls ich die Wohnung nicht bis Mai vermieten kann, Zweitwohnungssteuer fordern, werde ich mir doch überlegen müssen, inwieweit ich rechtliche Schritte einleite.

Grüße an alle Zweitwohnungssteuer-Geschädigte
Zwostibush

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6581 Tagen) @ Zwostibush

Hallo,
was die Zweitwohnungsteuer der Ehefrau angeht:
Da würde ich glatt behaupten, und es ist ja einigermaßen zutreffend, dass die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über diese Wohnung innehatte und sich dort nur aufhielt, um die unerlässlichen Hausarbeiten vorzunehmen: Diese Nebenwohnung war für sie damit keine Zweitwohnung, die sie für ihren persönlichen Lebensbedarf innehatte. Kann allerdings Stress machen, da die Nürnberger vermutlich nicht freiwillig nachgeben werden.
Auch die Begründung für die „Steuerbefreiung“ spricht für sich. Kein Wort davon, dass der Ehepartner sich nicht in dieser Erwerbsweitwohnung aufhalten dürfte. Die Nürnberger haben den Kern dieses Beschlusses nicht begriffen – wie viele andere Städte auch. Da könnte man auch einhaken, ist aber (s.o.) eigentlich gar nicht erforderlich. Sollte man bei einem Widerspruch aber am Rande erwähnen.

Spätestens seit den Renovierungsarbeiten, die eine Vermietung der Wohnung zum Ziel haben, würde ich mich ebenfalls gegen die Zweitwohnungssteuer wehren. Auch das wird sicherlich nicht ohne Stress abgehen, da die Nürnberger auch hier vermutlich nicht freiwillig nachgeben werden.

In beiden Fällen sind die Aussichten aber gar nicht schlecht, denn die bayerische Justiz hat sich in diesen Fragen bei Satzungen vom Typ der Nürnberger ziemlich festgelegt.

Was die Vermietung der Wohnung angeht, genügt es m.M., die Vermietungsabsicht glaubhaft nachzuweisen. Das kann durch Zeitungsinserate, Internetanzeigen, ggf. eidesstattliche Erklärung oder durch Beauftragung eines Maklers erfolgen. Dann kann eigentlich keine ZWSt erhoben werden (gerichtlich eigentlich abgeklärt).

Was die Zweitwohnungsteuer insgesamt angeht: Sie scheint Ausdruck vieler kranker Hirne zu sein. Bezüglich des Verhaltens mancher Kommunen fällt mir immer wieder der Spruch ein:
„Nirgendwo treffen Blödheit, Arroganz und kriminelle Energie so unterhaltsam aufeinander wie in deutschen Gerichtssälen.“
Und das BVerfG soll es dann wieder richten.:-)

Gruß

Christian

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6581 Tagen) @ Zwostibush

Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich finde sie kompetent und gut. Sie machen mir Mut doch Einspruch zu erheben. Im Falle meiner Ehefrau weiß ich noch nicht wie weit ich gehen werde. Bei meiner angestrebten Vermietung habe ich gute Argumente und Beweise um durch alle Instanzen gehen zu können. Bei Gelegenheit werde ich an dieser Stelle wieder berichten.

Wie sich doch die Zeiten ändern. Satirisch gesehen, "In früheren Zeiten kämpften die Nürnberger gegen die Raubritter im Umland. Heute scheint das Gegenteil der Fall zu sein." Spaß bei Seite. Frohe Ostern und viele Grüße aus dem Frankenland von
Zwostibush

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Montag, 07.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ Zwostibush

Dou hauts mi um! Den Einspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid meiner Frau wurde statt gegeben. Die Begründung meiner Frau:
* Zu keinem Zeitpunkt hatte ich die Verfügungsgewalt über die Wohnung .....
* Diese Nebenwohnung war für mich damit keine Zweitwohnung, die ich für meinen persönlichen Lebensbedarf innehatte.

Dies nur zu Information. Nochmals vielen Dank für die Unterstützung durch dieses Forum.
Zwostibush

Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Christian @, Montag, 07.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ Zwostibush

Freut mich zu hören. Da war also selbst den Nürnbergern die Rechtslage zu unübersichtlich.
Christian