ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Sprinter @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 6073 Tagen)

Hallo,
unsere Hauptwohnung (Eigenheim)befindet sich in Sachsen (Kreis Bautzen). Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen und die Zeit bis zur Rente zu überbrücken,nahm meine Frau eine Tätigkeit in München auf und mietete zu diesem Zweck eine Nebenwohnung an. Da es erhebliche Pendelprobleme gab (meine
Frau fährt nicht Auto und leidet zudem an der Reisekrankheit),meldete ich mich ebenfalls in München an und machte mich selbständig als Kurierfahrer,um gemeinsam pendeln zu können.
Im nun folgenden ZWS-Bescheid wurde ich als "Gesamtschuldner für die volle ZWS" herangezogen.
Begründung: Die Ausnahme von der ZWS für berufl. bedingte Zweitwohnungen von Verheirateten lässt sich nicht auf unsere Situation übertragen. Das Halten der Zweitwohnung ist nicht notwendige Konsequenz der Entscheidung für eine gemeinsame Ehewohnung, sondern der Entscheidung der Ehegatten, berufstätig zu sein.
Wer hat schon Erfahrungen mit ähnlicher Situation gemacht oder kann mir sagen, ob dies zutreffend ist bzw. ein Widerspruch gerechtfertigt ist.
Danke!


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