HILFE! ZWS in München / Bayern

Sascha @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6144 Tagen)

HILFE! ZWS in München / Bayern

Hallo,
ich wende mich heute auch an euch in der Hoffnung einen wertvollen Hinweis zu bekommen.
Ich habe (mittlerweilen hatte) in München 2006&2007 einen Zweitwohnsitz gemeldet gehabt, da ich Student bin und bei meinen Eltern nur ein Zimmer bewohne. Hautpwohnsitz also bei meinen Eltern.
Als dann der ZWS Bescheid kam, hatte ich mich auch hier und allgemein über die Rechtslage informiert. Habe die logische Argumentation gefunden, dass Studenten befreit sind, da ja der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer umfasst. Dieses mit dem entsprechendem Urteil habe ich der Stadt München (meinem neuen Feindbild Nr.1) geschrieben. Daraufhin kam nur zurück, dass das in München anders ist, denn bei ihnen ist die Satzung anders formuliert. (Meiner Meinung nach schon eine Frechheit!) Der Hammer war dann noch, dass sie mir angeboten haben (man könnte auch sagen "mir gedroht"), dass ich meinen Einspruch zurückziehe, andernfalls kommen dafür nochmal Kosten auf mich zu! Wo sind wir denn>>>>>>>>>>>>
Toller Rechtsstaat!
Ich habe dann wiederum hier einen sehr schön formulierten Einspruch (ich glaube es war eine Betroffene aus Augsburg) gefunden, diesen habe ich dann wiederum der Stadt München geschickt. Ich habe ihnen geschrieben, dass ich ihr "Angebot" nicht annehme, dass die Satzung der Stadt München rechtswidrig ist, dass der Sachverhalt gerade vorm BFH verhandelt wird usw. usw. Habe dann wiederum ein Ruhen des Verfahrens beantragt bis die Rechtslage einwandfrei geklärt ist.
Wisst ihr was dann kam>
Genau: die 1. Mahnung !!! schön mit der Gebühr, weil ich es gewagt habe einen Widerspruch einzulegen und mit Mahngebühr.
Wo sind wir denn, dass man für nen Widerspruch was zahlen muss>
Ich bin auf jedem Fall stinksauer und nicht gewillt, diesen hohen Betrag für 2 Jahre zu zahlen.
Wie stellen die sich das denn auch vor> Ich gehe hart arbeiten, damit ich über die Runden komme, 600,-€ Semestergebühren jedes Semester und dann wollen die auch noch einen erheblichen Betrag. Ohne rechtliche Grundlage>>>

Mich wundert, dass hier so wenig Beiträge aus Bayern kommen>

Hat hier irgendjemand Erfahrung mit München/Bayern>
Hat jemand eine Idee was ich jetzt noch machen könnte>>>
Sonst steigen die Mahngebühren immer weiter...

Schöne Grüße,
Sascha

HILFE! ZWS in München / Bayern

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 6144 Tagen) @ Sascha

Hallo Sascha,

ohne Rechtsgrundlagen passiert gar nichts. Die Frage ist nur, ob die Rechtsgrundlagen stimmig sind. Und ein paar Spielregeln muss man schon beachten.
1. Ein Widerspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht.
2. Ein Widerspruch kann kostenpflichtig zurück gewiesen werden (Es gibt sogar Städte, die berechnen Gebühren, wenn sie einem Widerspruch stattgeben).
3. Fristen sind einzuhalten.

Was ist zu tun>
Hängt alles davon ab, von wann der Steuerbescheid bzw. der Widerspruchsbescheid ist. Wenn die Frist zur Klageeinreichung schon abgelaufen ist (das ich befürchte) heißt es zahlen ohne zu klagen.

Gruß

Christian

PS.:
Die Frage ist nicht, warum so wenige Beiträge aus Bayern kommen, sondern warum sich so viele von den Kommunen ausnehmen lassen, ohne sich zu wehren.

HILFE! ZWS in München / Bayern

Sascha @, Samstag, 22.03.2008 (vor 6143 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für deine Antwort.
Das ist ja genau die Frage, hat die Stadt München eine rechtliche Grundlage oder nicht> Meiner Meinung nach und nach alldem was ich gelesen habe, nicht! Oder warum wird das ganze Thema vorm BFH usw verhandelt>

Der Ablauf war bei mir folgender:
Ich habe im Sept 07 den Bescheid bekommen, daraufhin hab eich Widerspruch eingelegt, diese kam jetzt im Feb 08 zurück und wurde abgewiesen, da die Stadt München einfach eine andere Satzung formuliert hat....
Daraufhin habe ich ihnen wieder einen Brief mit aktuellen Urteilen und weiterer Argumentation geschrieben und jetzt März 08 habe ich die Mahnung erhalten>

Überall im TV, bei Verbraucherschützern und in Printmedien ließt man, dass man als Student nicht zahlen soll (da fehlende Rechtmäßigkeit).
Ja schön und gut, wenn ich nicht zahle, was passiert dann> Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen>
Kommen sie um bei mir was zu pfänden> viel Spass bei nem Studenten, der nichts hat...

Schöne Ostern,
Sascha

HILFE! ZWS in München / Bayern

Christian @, Mittwoch, 26.03.2008 (vor 6139 Tagen) @ Sascha

Hallo Sascha,
was über die Zweitwohnungsteuer so geschrieben wird, ist manches Mal irreführend und nur begrenzt hilfreich.
In Deinem Fall habe ich den finsteren Verdacht, dass die Frist für die Einreichung einer Klage überschritten ist. Damit hat die Stadt auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage für die Eintreibung der Steuer. Nämlich einen bestandskräftigen Steuerbescheid.
Die Frage, ob die Zweitwohnungsteuer in Deinem Fall berechtigt ist, stellt sich damit nicht mehr.
Was das „nicht zahlen“ angeht - sie kommen, um zu pfänden. Das verteuert die Sache nicht unerheblich, und wenn nichts zu pfänden da ist, bleibt die – berechtigte - Forderung bestehen. Und einen Schufa-Eintrag gibt es obendrein gratis dazu. Auf was Du Dich in so einem Fall einlässt, solltest Du lieber im Detail mit einem Anwalt besprechen
Gruß
Christian